Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert in einer zweiten Förderperiode im Rahmen des Sonderprogramms „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ auch in 2021 von der Corona-Pandemie betroffene Übernachtungsstätten in der Kinder- und Jugendarbeit. Anträge können bei der BKJ gestellt werden.
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist die zuständige Zentralstelle für Übernachtungsstätten, die Angebote oder besondere Räumlichkeiten für den Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung vorhalten. Zur Kulturellen Bildung gehören z. B. Bildende Kunst, Literatur, Medien, Museum, Musik, Spiel, Tanz, Theater und Zirkus. Übernachtungsstätten von Gedenkstätten sowie Übernachtungsstätten in Baudenkmälern können ihren Antrag ebenfalls bei der BKJ stellen.
Es können 90 Prozent des voraussichtlichen Betriebsdefizits im Zeitraum 01. Juli bis 31. Dezember 2021, jedoch maximal 600 Euro je Bett, beantragt werden.
Frist | 26.09.21 |
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