Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) und seine 21 Mitgliedsverbände fordern in einem Neujahrsappell eine schlüssige Gesamtkonzeption für die Zeit nach dem Lockdown. Nach dessen Ende und der Wiedereröffnung von Schulen müssten Proben von Chören und Orchestern so bald wie möglich wieder zugelassen werden. Denn der kulturelle Stellenwert der Amateurmusik in Deutschland sei von herausragender Bedeutung.
Die wiederholte Verlängerung des Lockdowns habe die Musizierenden und ein breites Publikum vor allem in der Vorweihnachtszeit hart getroffen. Für die vielen, oftmals ehrenamtlich organisierten Ensembles in diesem Land fordet der BMCO nun eine Perspektive.
„Bereits jetzt ist zu befürchten, dass die momentane Sang- und Klanglosigkeit zu nachhaltigerer Stille führen kann. Denn ein schnelles Hochfahren der Konzerttätigkeit wird es nach Lockerung der Corona-Maßnahmen nicht einfach geben. Die Aufführungen der Amateurmusik sind das Ergebnis intensiver und kontinuierlicher Probenprozesse über Wochen hinweg. Die Auswirkungen der Musik- und Probenverbote werden alle Chöre und Orchester das ganze Jahr über deutlich spüren. Sie werden zu einem deutlichen Rückgang der Konzertangebote und der musikalischen Jugendbildung führen.“
Neujahrsappell des BMCO
Der Verband der Amateurmusik verweist auf das verantwortungsvolle Handeln der Chöre und Orchester wäherend der Pandemie: Mit großer Disziplin hätten sich die Musizierenden den enormen Herausforderungen der Probenarbeit unter Pandemie-Bedingungen gestellt. Schutzmaßnahmen wie die Einhaltung von Abstandsregelungen, das Tragen von Alltagsmasken, eine regelmäßige gute Durchlüftung der Veranstaltungsräume oder die Installation neuer Lüftungsanlagen zeugetn davon, dass der verantwortungsvolle Umgang mit der Krisensituation weiterhin im eigenen Interesse aller Beteiligten steht. Die Infektionszahlen in Proben und Konzerten seien nachweisbar gering.
Der Bundesmusikverband fordert in dem Appell:
- die Mittel für das stark nachgefragte Bundesprogramm NEUSTART KULTUR, das gerade seine Wirkung entfaltet, angesichts des zweiten Lockdowns dringend aufzustocken und den Förderzeitraum entsprechend über das Jahr 2021 zu verlängern und gerade auch den Amateurmusikbereich finanziell stärker zu unterstützen.
- nach dem Ende des Lockdowns und der Wiederöffnung von Schulen, Proben von Chören und Orchestern nicht pauschal zu verbieten, sondern grundsätzlich zu ermöglichen und im Einzelfall nach vorliegendem Hygienekonzept, das auch die vorliegenden Inzidenzzahlen berücksichtigt, zu entscheiden.
- eine Perspektive zu entwickeln, wie künstlerische Aufführungspraxis vor Publikum wieder möglich gemacht werden kann.
- gemeinsames Musizieren nicht als verzichtbares Freizeitvergnügen einzustufen, sondern als Teil des Mensch-Seins und daher besonders schützenswertes Kulturgut zu verstehen und am Leben zu erhalten.
- die Anwendung und Durchsetzung geltenden Rechts zum Schutz der Menschen vor der Pandemie genauestens gegenüber anderen Grundrechten und -freiheiten wie der Kunstfreiheit abzuwägen.
Der Bundesmusikverband hält es zudem für notwendig:
- nach allen Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens vordringlich die Kulturorte wiederaufzubauen, die für das Wiedererstarken des gesellschaftlichen Zusammenhalts so wichtig sind.
- besonders die Wiederaufnahme von Proben in den Blick zu nehmen, um den weiteren Ausfall und die nachhaltige Vernachlässigung des musikalischen Nachwuchses zu verhindern. Denn daraus würde folgen: Talente verkümmern, die Qualität der musikalischen Bildung leidet.
- noch stärker die vielen freiberuflichen Musiker*innen in den Blick zu nehmen, die trotz hoher Umsatzeinbußen nicht antragsberechtigt für das Überbrückungsgeld I und II sind und daher aktuell durch jegliche Raster fallen.
- bei allen Entscheidungen die Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Studien und daraus abgeleiteter Hygienekonzepte zu berücksichtigen.
- bei Beschränkungen des Betriebs von Musikeinrichtungen oder von Musikveranstaltungen der Bedeutung der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen.
BMCO: 1. Neujahrsappell der Amateurmusik. Die Sang- und Klanglosigkeit überwinden
Ein Appell des BKJ-Mitglieds:
Die Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände (BDC) und die Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO) haben sich nach einer mehrjährigen Phase enger Kooperation zu einem großen Dachverband der Amateurmusik zusammengeschlossen und bieten damit Politik und Kulturinstitutionen einen zentralen Ansprechpartner für die Themen des Amateurmusizierens. Seine Mitglieder sind unterschiedliche Bundesfachverbände des vokalen und instrumentalen Musizierens, darunter so große Verbände wie der Deutsche Chorverband (DCV), der Chorverband der Evangelischen Kirche in Deutschland (CEK) oder die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV).
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