Skip to main content
home
chevron_right
Aktuelles
chevron_right
Neues Antimissbrauchsgesetz: Kulturelle Bildung bei Prävention beteiligt
Politik • 27.03.25

Neues Antimissbrauchsgesetz: Kulturelle Bildung bei Prävention beteiligt

veröffentlicht:

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) hat den Bundesrat am 21. März 2025 passiert und kann nun in Kraft treten. Mit dem Gesetz soll sexueller Kindesmissbrauch gezielt bekämpft, systematisch aufgearbeitet und verhindert werden.

Die Beteiligung Kultureller Bildung an der Entwicklung von Angeboten zur Verbesserung des präventiven Schutzes ist im Gesetz explizit erwähnt (§3 (1)) . Dort heißt es: „Im Kinder- und Jugendschutz sowie in der Eingliederungshilfe tätige Institutionen und Verbände, regionale und überregionale spezialisierte Fachstellen und zentrale Verbände im Kinder- und Jugendbereich, insbesondere im Bereich des Sports, der kulturellen Bildung und der Freizeitgestaltung, sind zu beteiligen.“ Das Gesetz wird vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umgesetzt.

Die Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (BKJ) begrüßt die Realisierung des UBSKM-Gesetzes. Zugleich macht sie darauf aufmerksam, dass für eine flächendeckende und wirksame Verankerung von Schutzkonzepten entsprechende Förderprogramme notwendig sind. Anna Müller, Leitung des BKJ-Programmes „Start2Act“ zur Förderung von Präventionsmaßnahmen in der Kulturellen Bildung unterstreicht:

Das neue Antimissbrauchsgesetz setzt ein klares Zeichen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die BKJ wird sich weiter intensiv für die Prävention von sexualisierter Gewalt einsetzen. Nötig sind jetzt langfristige Förderprogramme, um die Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung in die Fläche zu bringen.

Anna Müller, Programmleitung „Start2Act“

Prävention und Kindeswohl in der Kulturellen Bildung

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss an allen Orten gewährleistet sein, an denen sie aktiv sind. Das gilt selbstverständlich auch für die Kulturelle Bildung. Die BKJ hat deshalb 2021 ein dachverbandliches Schutzkonzept für das Praxisfeld der Kulturellen Bildung entwickelt, welches kontinuierlich weiterentwickelt wird. Mit dem aktuellen EU-Förderprogramm „Start2Act“ (2024−2026) unterstützt sie Träger und Vereine der Kulturellen Bildung bei ihrer Entwicklung hin zu sicheren Orten für Kinder und Jugendliche.

Förderprogramme erforderlich, um Schutzkonzepte breit und wirksam zu verankern

Wichtig zu wissen ist: Schutzkonzepte müssen stets auf die Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung abgestimmt sein. Die Entwicklung erfordert einen partizipativen Prozess und eine spezifische Ausrichtung – Standardlösungen lassen sich nicht ohne Weiteres übertragen. Auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung ist erforderlich. Damit Schutzkonzepte flächendeckend und wirksam verankert werden können, müssen entsprechende Fördergelder bereitgestellt werden. Zur Bundestagswahl 2025 hat die BKJ aus diesem Grund langfristige Förderprogramme zur Entwicklung von Schutzkonzepten und den bundesweiten Ausbau von Beratungsstrukturen gefordert.

Die wesentlichen Punkte des neuen UBSKM-Gesetzes

  • Absicherung der Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und auch der Betroffenenrat und die unabhängige Aufarbeitungskommission erhalten eine gesetzliche Grundlage.
  • Regelmäßige Berichte zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, zu Präventionsmaßnahmen und zur Aufarbeitung in Deutschland sollen von der Bundesbeauftragten und Aufarbeitungskommission vorgelegt werden.
  • Betroffene erhalten durch ein neues Beratungssystem und verbesserte Strukturen zur Aufarbeitung mehr Unterstützung und Rechte.
  • Ziel ist die Gewährleistung von Schutzkonzepten in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (seit dem 13. Februar 2025 das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit – BIÖG) wird die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs stärken und entwickelt bundesweite Maßnahmen und Materialien für Fachkräfte, Eltern und Kinder.
  • Sexuelle Gewalt und Ausbeutung im digitalen Raum wird verstärkt in den Blick genommen.
  • Ein telefonisches Beratungsangebot wird im medizinischen Kinderschutz verankert.
Informationen zum UBSKM-Gesetz

BMFSFJ: Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

BKJ-Fachbeitrag

Langfristige Verpflichtung für Prävention und Kindeswohl – Schutzkonzepte in der Kulturellen Bildung

Aktuelles BKJ-Förderprogramm

Start2Act