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Neue Ausschreibungsrunde: Förderung für Präventionsprojekte in der Kulturellen Bildung
BKJ Förderung • 01.11.24

Neue Ausschreibungsrunde: Förderung für Präventionsprojekte in der Kulturellen Bildung

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Logo: BKJ

Gefördert werden Workshops bzw. Formate, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Mit der Förderung von Start2Act können Präventionsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und Eltern umgesetzt werden.

Ziel des Förderprogramms „Start2Act“ der BKJ ist es, Träger und Verbände der Kulturellen Bildung dabei zu unterstützen, sichere Orte zu sein, in denen Kinder umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Gefördert werden zwei verschiedene Projekttypen:

Impulsprojekte (bis zu 2.000 Euro) eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Expertiseprojekte (bis zu 8.000 Euro) ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Kinderschutz und Prävention. Sie unterscheiden sich von Impulsprojekten in einer längeren Projektlaufzeit, mehr Teilnehmer*innen und/oder einem größeren Projektumfang. Es muss mit einer Beratungsstelle oder einer Fachkraft, die im Bereich Prävention und Kinderschutz ausgebildet wurde, zusammengearbeitet werden. Die Antragsfrist ist der 31. Januar 2025.

Beratung

Die BKJ bietet im neuen Ausschreibungszeitraum zwei Online-Infotermine an: am 27. November 2024 und am 14. Januar 2025.

Außerdem beraten die Kolleg*innen im Start2Act-Team gerne bei Fragen zur Antragstellung.

Details zur Förderung „Start2Act“ der BKJ

Frist

Die Antragsfristen variieren je nach Projekttyp: Expertiseprojekte bis 31. Januar 2025; Impulsprojekte bis mind. 6 Wochen vor Projektstart

Hinweis

Das Projekt „Start2Act“ wird finanziert von der Europäischen Union.