Zehn Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ haben Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, am 2. Dezember 2019 mehr als 40 hochrangige staatliche und nicht-staatliche Akteure ins Bundesfamilienministerium eingeladen. Der Nationale Rat ist der Ort für den langfristig angelegten interdisziplinären Dialog auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen zur dauerhaften Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen.
Dem Gremium gehören neben Vertreter*innen aus Politik und Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis auch Betroffene an. Der Rat soll bis Sommer 2021 eine Verständigung über konkrete Ziele und Umsetzungsschritte erarbeiten, um die Prävention, Intervention und Hilfen für betroffene Kinder und Jugendliche spürbar zu verbessern und die Forschung weiter voranzubringen. Ziel des Nationalen Rates soll sein, sich gemeinsam als Verantwortungsgemeinschaft über die nächsten konkreten Schritte im Kampf gegen sexuellen Missbrauch zu verständigen. Alle Verantwortungsträger*innen sollen hierzu in ihrer Zuständigkeit einen Beitrag leisten.
BKJ erarbeitet Schutzkonzept
Die BKJ unterstützt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor allen Formen von Gewalt und Grenzverletzungen und arbeitet seit 2017 an einem Dachverbandlichen Schutzkonzept für das Handlungsfeld der Kulturellen Bildung. Dieses umfasst das Leitbild der BKJ zum Thema „Prävention und Kindeswohl“ (Teil 1), Erläuterungen und einen Fragenkatalog zur Durchführung einer Risikoanalyse (Teil 2) und Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt (Teil 3).