Musikschulen werden in einigen Bundesländern wieder geöffnet
Einsatz des Verbandes deutscher Musikschulen zeigt erste Wirkungen
Einsatz des Verbandes deutscher Musikschulen zeigt erste Wirkungen
Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) begrüßt die schrittweise, verantwortungsvolle Öffnung von Musikschulen in verschiedenen Bundesländern ab dem 4. Mai 2020. In den kommenden Tagen sollen die notwendigen Hygienemaßnahmen an den Musikschulen vorbereitet und umgesetzt.
„Der VdM und die Landesverbände der Musikschulen haben sich mit großem Einsatz dafür stark gemacht, dass der Musikunterricht in den Musikschulen vor Ort für viele Kinder und Jugendliche wieder möglich wird. So können weitere Brüche in der Ausbildung verhindert werden. Wir freuen uns sehr, dass Landesregierungen hier ihr Augenmerk auch auf die wichtigen Bildungsinstitutionen Musikschulen gerichtet haben und Unterricht – unter den erforderlichen Hygienemaßnahmen – wieder teilweise ermöglichen. Ein großer Dank geht dabei auch an die Kommunalen Spitzenverbände, die im guten Austausch mit dem VdM sehr dazu beitragen, dass das musikalische Bildungsangebot der Musikschulen nun wieder schrittweise möglich wird.“
Ulrich Rademacher, Bundesvorsitzende des VdM
In seinem Schreiben an die Bundesregierung und die Landesregierungen hat sich der VdM gemeinsam mit den Landesverbänden der Musikschulen für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts zum 4. Mai 2020 eingesetzt. Hierzu hat der VdM für die öffentlichen Musikschulen in Deutschland und deren zumeist kommunale Träger Konzepte zur Wiederinbetriebnahme an Musikschulen entwickelt, worin in einem 3-Punkte-Plan-Möglichkeiten und detaillierten Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung der Musikschulen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Nachverfolgung von Infektionsketten ausgeführt werden.
Erste teilweise Musikschulöffnungen wurden von Landesregierungen ab dieser Woche nach aktuellem Stand bisher für Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen mitgeteilt.
Corona-Hilfe: Überblick für Akteur*innen der Kulturellen Bildung
VdM: Einzelheiten zu den Lockerungen für Musikschulen in verschiedenen Bundesländern
In den öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen, die als kommunale Bildungseinrichtungen von Städten, Landkreisen und Gemeinden getragen bzw. verantwortet sind, werden an bundesweit rund 4000 Standorten über 1,4 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene von ca. 39 000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet. Die Arbeit der Musikschulen vollzieht sich in den Dimensionen von Bildungspolitik sowie von Jugend-, Kultur- und Sozialpolitik. Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) ist der Fach- und Trägerverband dieser 932 Musikschulen; er arbeitet eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden zusammen und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus dem Programm „Kulturelle Jugendbildung“ des Kinder- und Jugendplans des Bundes gefördert. Zentrale Aufgaben des VdM sind die Erarbeitung und Aktualisierung des Strukturplans für Musikschulen, der Rahmenlehrpläne für den Musikschulunterricht, von Grundsatzpapieren, Richtlinien und Empfehlungen, die Initiierung, Entwicklung und Erprobung neuer musikpädagogischer Modelle und Projekte, von Fort- und Weiterbildungen bis hin zur Veranstaltung von Symposien und Tagungen.
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