„Kulturpolitik gehört zur DNA der europäischen Wertegemeinschaft“, so die drei nationalen Musikräte von Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auf ihrer turnusmäßigen Jahrestagung in Aarau (Schweiz) haben Sie sich auf die folgende Stellungnahme verständigt.
„Die drei nationalen Musikräte von Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) fordern das Europäische Parlament und die künftige EU-Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, auf, die Sichtbarkeit von Kultur zu verstärken und sie als Querschnittsaufgabe zu verstehen. Dazu könnte u. a. eine Kulturverträglichkeitsprüfung für die Vorhaben der Kommission, wie sie bereits in den Verträgen von Maastricht und Lissabon angelegt ist, beitragen. Die Europäische Union ist angesichts auseinanderdriftender Gesellschaften mehr denn je darauf angewiesen, sich als Wertegemeinschaft zu verstehen. Das in der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt verbriefte Recht auf nationalstaatliche Kulturpolitiken und die gesellschaftspolitische Dimension einer europäischen Kulturpolitik auszubalancieren, gehört zu den Herausforderungen der künftigen Kommission.“
Die designierte Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hatte im September die Portfolioverteilung der Europäischen Kommission vorgestellt: Keiner der neu nominierten EU-Kommissarinnen und EU-Kommissare ist im Titel für Kultur verantwortlich.
Der Deutsche Musikrat, der Österreichische Musikrat und der Schweizer Musikrat (DACH) repräsentieren die Interessen von rund 15 Millionen Menschen für sämtliche Bereiche des Musiklebens.
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Der Deutsche Musikrat repräsentiert die Interessen von rund 15 Millionen musizierenden Menschen und ist der weltweit größte Dachverband der Musik. Er wirkt mit seinen Mitgliedsverbänden und -institutionen, zahlreichen Persönlichkeiten des Musiklebens sowie seinen Projekten und Fördermaßnahmen als Ratgeber und Kompetenzzentrum für Politik und Zivilgesellschaft. Ziel ist es, Bürger*innen – gleich welcher sozialen oder ethnischen Herkunft – den Zugang zur Welt der Musik zu ermöglichen. Finanziert wird er aus Zuwendungen des Bundes, der Länder, einzelner Kommunen, Stiftungen, privater Sponsoren und Mäzene. Der Deutsche Musikrat ist Mitglied in der Deutschen UNESCO-Kommission sowie im Europäischen und Internationalen Musikrat und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.
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