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LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm für Kulturzentren im ländlichen Raum
Förderung • 15.04.20

LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm für Kulturzentren im ländlichen Raum

veröffentlicht:

„LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ ermöglicht ab sofort soziokulturellen Zentren, Kulturhäusern sowie Kultur- und Bürgerzentren in Landgemeinden und Kleinstädten bis 20.000 Einwohnern, programmbegleitende Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Förderung kann bei der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren beantragt werden und steht auch Nicht-Mitgliedern offen.

Kulturzentren in ländlichen Räumen setzen den Rahmen für künstlerische Aktionen, Produktionen und Veranstaltungsreihen. Durch ihren hohen Vernetzungsgrad und ihre umfassende Expertise vor Ort sind sie geeignet, Entwicklungsprozesse für ein lebendiges Umfeld anzustoßen und andere lokale Akteure mit Inspiration und Know-how zu unterstützen. Nicht zuletzt sind Kulturzentren in ländlichen Räumen unverzichtbare Orte der Begegnung, des Austausches, der Nachbarschaft und damit des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es besonders wichtig, Kultureinrichtungen zu erhalten und weiterzuentwickeln.

„Intakte Ortschaften mit ihrer Tradition, der Ausstrahlung und dem Gemeinsinn der dort lebenden Menschen sind unabdingbar in den Regionen. Kulturzentren nehmen hierbei eine bedeutende Rolle ein. Wir begrüßen in Zeiten der Krise das deutliche Signal der Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters und freuen uns, als Fachverband die dringend notwendigen Anschaffungen und Modernisierungsmaßnahmen zu koordinieren und damit zur Innovation und Stärkung einer vielfältigen Kulturlandschaft in den ländlichen Räumen beizutragen.“

Ellen Ahbe, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e. V.

Das Projekt „LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ wird im Rahmen des Förderprogramms „Kultur in ländlichen Räumen“ gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Mittel stammen aus dem „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Es können maximal 25.000 Euro pro Kulturzentrum ausgezahlt werden. 25 Prozent des Gesamtfinanzierungsbetrages müssen aus Eigenmitteln oder Drittmitteln eingebracht werden. Förderfähig sind Maßnahmen zum Bauunterhalt und zur Instandsetzung, Anschaffungen für den Veranstaltungsbetrieb, Maßnahmen für die Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e. V. ist Dachverband für 14 Landesverbände und ca. 600 soziokulturelle Zentren und Initiativen in der Bundesrepublik Deutschland.

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