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Koalitionsvertrag stärkt Kulturelle Bildung, Jugendhilfe und Freiwilligendienste
BKJ Politik • 14.04.25

Koalitionsvertrag stärkt Kulturelle Bildung, Jugendhilfe und Freiwilligendienste

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Union und SPD haben den Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgestellt. Viele der bildungs-, jugend- und kulturpolitischen Anliegen, für die sich die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder und Jugendbildung (BKJ) und ihre Mitglieder eingesetzt haben, finden sich im Koalitionsvertrag wieder und erfordern jetzt eine konsequente Umsetzung 

Mit der Erhöhung und Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) ist eine zentrale Forderung der BKJ in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden, für die sich die BKJ bereits seit Jahren eingesetzt hat. Damit werden wichtige Grundlagen für die Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe gelegt und endlich stabile Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ermöglicht. 

Das Programm „Kultur macht stark“ wird fortgesetzt, heißt es im Abschnitt „Verlässlicher Partner der Kultur“. Die BKJ begrüßt die Fortsetzung des Programms, das bereits seit 13 Jahren zu mehr Bildungsgerechtigkeit beiträgt. Im gleichen Atemzug genannt wird der Ausbau kultureller Bildungs- und Vermittlungsangebote an Kultureinrichtungen.  

Erfreulich ist auch die beabsichtigte Stärkung der Freiwilligendienste, auch wenn der geforderte Rechtsanspruch nicht geplant ist. Die Freiwilligendienste sollen besser finanziert, überjährig gesichert und ausgebaut werden. Zudem soll das Taschengeld erhöht werden, heißt es. Das Primat auf Freiwilligkeit bleibt erhalten. Ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr ist im Vertrag nicht enthalten und auch die Wehrpflicht wird vorerst nicht eingeführt – das begrüßen wir sehr. 

Der Ganztagsausbau wird weiter vorangetrieben. Als positiv zu bewerten ist, dass die Angebote der anerkannten freien Träger der Jugendarbeit als rechtsanspruchserfüllend herangezogen werden können und ihre Rolle ausgebaut werden soll. Auch die Investitionsmittel werden erhöht und eine Qualitätsentwicklung ist perspektivisch angedacht.  

Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt soll über die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes verbessert werden, allerdings ohne ein explizites Förderprogramm zur Entwicklung von Schutzkonzepten bereitzustellen. Das wird die BKJ weiterhin verfolgen, wobei die explizite Nennung von Kultureller Bildung im Gesetz sicher eine gute Grundlage ist.  

Bürokratische Hürden werden abgebaut: Es soll mehr Förderung auf Basis von Pauschalen geben, sowie weniger Nachweispflichten und Erleichterungen für kleine Vereine. Dies sind wertvolle Maßnahmen für die Arbeit freier Träger. 

BKJ-Forderungen, die sich nicht im Koalitionsvertrag wiederfinden  

Aus den BKJ-Forderungen keinen expliziten Eingang in den Vertrag gefunden hat Kulturelle Medienbildung. Medienbildung wird zwar mehrfach erwähnt, wie beispielsweise im Rahmen einer altersübergreifenden digitalen Kompetenzoffensive als auch im Zusammenhang mit dem Programm „Kultur macht stark“, aber bildungspolitisch wird sie vorwiegend unter dem Aspekt Jugendschutz behandelt. 

Nicht im Vertrag enthalten ist auch die Umsetzung des UNESCO Rahmenwerks für kulturelle und künstlerische Bildung. Außerdem fehlt die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und die Einrichtung einer Enquete-Kommission Bildung in den politischen Vorhaben von Union und SPD.  

Es bleibt zu hoffen, dass der politische Gestaltungswille für diese grundlegenden bildungs- und jugendpolitischen Erfordernisse im Laufe der Legislatur wächst.  

Weitere für die Kulturelle Bildung relevante Aspekte im Koalitionsvertrag 

Jugend- und bildungspolitisch hält der Vertrag weitere wichtige Maßnahmen fest, deren Umsetzung es zu begleiten gilt: Dabei begrüßen wir, dass das StartChancen-Programm fortgeführt und erweitert werden soll sowie in Orte der Jugendarbeit, in Jugendfreizeit- und außerschulische Jugendbildungseinrichtungen investiert werden soll. Auch die Entwicklung einer Strategie Mentale Gesundheit für junge Menschen ist ein wichtiger Schritt der auch die Fortbildung von Pädagog*innen und Fachkräften beinhalten soll. Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit sollen enger verzahnt werden. Das Ziel der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe soll weiterverfolgt werden. Das Programm „Demokratie leben!“ soll fortgeführt und evaluiert sowie ggf. durch weitere Maßnahmen ergänzt werden. Aus der Formulierung lässt sich hier bereits ablesen, dass es unter den Koalitionären Vorbehalte gegenüber dem Programm gibt. Die Einsamkeitsstrategie soll weitergeführt und dabei insbesondere Kinder und Jugendliche in den Blick genommen werden. Für eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben soll die Idee einer Teilhabe-App weiterverfolgt werden, um Kindern u. a. den Zugang zu Sport-, Musik-, Kultur- und sonstigen Freizeitangeboten zu ermöglichen. Der Ressortzuschnitt des Jugendministeriums wird geändert und soll neben Familie, Senioren, Frauen und Jugend nun auch Bildung beherbergen. Die konkreten Auswirkungen dieses Schritts werden wir engmaschig verfolgen.  

In der internationalen und europäischen (Jugend)politik soll Erasmus+ weiter gefördert werden. Ausgebaut werden sollen auch die europäischen und bilateralen Jugendwerke sowie die Fachstellen des europäischen und internationalen Jugend- und Fachkräfteaustauschs. Es wird weiterhin auf ein gut aufgestelltes Creative-Europe-Programm gesetzt. 

Zu den kulturpolitischen Vorhaben der Koalition zählen: Die Sonntagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken wird ermöglicht und die Fortführung des KulturPasses soll geprüft werden. Das ehrenamtliche Engagement, z. B. Brauchtum, Amateurkultur und -musik, soll gezielt unterstüzt werden. Die Bundeskulturfonds, zu denen auch der Amateurmusikfonds und der Fonds Soziokultur zählen, sollen stabilisiert werden. Zur Einbindung kultureller Akteure im ländlichen Raum wird u. a. das Programm Aller.Land weitergeführt. Entwickelt werden soll mit den Ländern eine Strategie Kultur & KI, zu der allerdings alle weiteren Planungen zunächst unklar bleiben. Bei der Höhe der Förderung sollen Honoraruntergrenzen berücksichtigt werden. 

Auch hinsichtlich der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt und die Gemeinnützigkeit enthält der Koalitionsvertrag relevante Punkte, deren Umsetzung im Detail zu beobachten sind, aber einige Erleichterungen bringen könnten. Das Ehrenamt soll außerdem entbürokratisiert, geschützt und gefördert werden. Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt soll ausgebaut werden. Vorgesehen ist zudem die Ernennung eines*r Staatsminister*in für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt. Wie sich die Zusammenarbeit mit der/dem BKM ausgestaltet, wird zu verfolgen sein.  

Zum Herrenberg-Urteil heißt es, dass das Statusfeststellungsverfahren zügig im Interesse von Selbständigen, Arbeitnehmer*innen und Unternehmen schneller, rechtssicherer und transparenter gemacht werden soll. Es wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt.  

Junge Menschen ins Zentrum politischer Maßnahmen 

Sind mit diesen Vorhaben die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen als politischer Schwerpunkt zu erkennen? Ja und nein. Wichtige jugend-, bildungs- und kulturpolitische Maßnahmen sind enthalten und rechtliche Rahmenbedingungen werden verbessert. Sicher auch ein Erfolg unser aller Lobbyarbeit der letzten Jahre! Damit können solide Grundlagen für die Arbeit der Akteure im Feld geschaffen werden. Große innovative Vorstöße und wegweisende Initiativen nimmt sich die Koalition in ihrem Vertrag jedoch nicht vor. Die Dringlichkeit auf die multiplen gesellschaftlichen Herausforderungen mit einer grundlegenden Diskussion der Bildungs-, Beteiligungs- und Rechtssituation von Kindern und Jugendlichen zu reagieren und damit die Zukunft junger Menschen in den Mittelpunkt zu rücken, scheint nicht durchgedrungen zu sein.  

Da alle im Koalitionsvertrag beabsichtigten Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stehen, muss die Koalition auch erst zeigen, dass die positiven Absichten, die der Vertrag bereithält, nicht in den Abwägungen der Haushaltsverhandlungen und durch die politische Aufmerksamkeit anderer Themen in ihrer Substanz geschwächt werden.

Weitere Informationen

Forderungen der BKJ zur Bundestagswahl 2025: In die Zukunft von Kindern und Jugendlichen investieren mit Kultureller Bildung