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Kinderrechte werden im Grundgesetz verankert
Politik • 21.01.21

Kinderrechte werden im Grundgesetz verankert

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Die Bundesregierung hat am 20. Januar 2021 beschlossen, in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes eine neue Formulierung zu den Kinderrechten aufzunehmen, wonach ihr Wohl, ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sowie ihre verfassungsrechtlichen Ansprüche zu berücksichtigen sind.

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) begrüßt zwar den Beschluss der Bundesregierung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, fordert aber dringend eine Überarbeitung. Denn der Text bliebe hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurück. So formuliert es auch das bundesweite Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die National Coalition – Netzwerk Kinderrechte, in welchem die BKJ eine von 100 Mitgliedsorganisationen ist, in seiner Pressemitteilung vom 13. Januar 2021.

Die konkrete Formulierung des Absatzes, der ins Grundgesetz Eingang finden soll, lautet: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Die damit umgesetzten Punkte sind:

  • Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts
  • Verankerung des Kindeswohlprinzips
  • Gehörsrecht des Kindes
  • Rechtsstellung Eltern

Weitere Informationen

Pressemitteilung „Bundesregierung beschließt Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz“, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20.01.2021)

Gesetzentwurf vom Kompetenzzentrum JugendCheck geprüft „Kinderrechte im Grundgesetz. Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check“ (20.01.2021)

Pressemitteilung „Kinderrechte ins Grundgesetz: Einigung der Koalition ist inhaltlich noch unzureichend“, Deutsches Kinderhilfswerk/Der Kinderschutzbund/UNICEF Deutschland/Deutsche Liga für das Kind (12.01.2021)

Nachricht „Kinderrechte ins Grundgesetz: Formulierung unzureichend“, Deutscher Kinder- und Jugendring (12.01.2021)

Pressemitteilung „Vorschlag bleibt hinter Kinderrechtskonvention zurück“, National Coalition (13.01.2021)

AWO veröffentlicht UN-Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache, Download, UN-Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache kann kostenlos unter werbung@awo.org unter Angabe der gewünschten Menge bestellt werden (Bestellnummer: 12107). Versandkosten werden in Rechnung gestellt.