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Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: Bundesjugendkuratorium begrüßt Referentenentwurf
BKJ Politik • 26.10.20

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: Bundesjugendkuratorium begrüßt Referentenentwurf

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In einem Zwischenruf formuliert das Bundesjugendkuratorium (BJK) einige Leitgedanken zu dem am 5. Oktober 2020 vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Referentenentwurf zum „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“.

Das BJK begrüßt den im Referentenentwurf erstmals abgesteckten gesetzlichen Rahmen zur Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Insofern das Gesetzgebungsverfahren dem Entwurf folgen wird, habe dieser das Potenzial, einen historischen Meilenstein für die Entwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu setzen. Das BJK appelliert an alle Beteiligten des Gesetzgebungsprozesses diesen historischen Schritt zu gehen und den Weg für eine inklusive Kinder- und Jugendpolitik frei zu machen.

Das BJK unterstützt zudem vor allem die Stärkung der Rechtsstellung junger Menschen, die in dem Referentenentwurf angelegt ist. Es sieht in dem Entwurf wichtige Schritte, um eine diskriminierungsfreie soziale Teilhabe aller jungen Menschen am regulären institutionellen Gefüge des Aufwachsens weiter zu ermöglichen.

Insgesamt könnte das Gesetzgebungsverfahren auf der Grundlage des Referentenentwurfs eine über Jahrzehnte andauernde Debatte um das ‚Ob‘ einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe beenden und die Fachpraxis rechtlich auffordern, mit dem ‚Wie‘ in einen flächendeckenden Organisationsentwicklungsprozess zu starten.

BJK-Zwischenruf „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig ermöglichen!“

Da ein Gesetz allein noch keine neue Fachpraxis schafft, benötigt eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe dem BJK zufolge aber mehr Wissen, vielschichtige und begleitete Formen der Praxisentwicklung, Aus- und Weiterbildungen der Fachkräfte sowie der Beteiligung junger Menschen. In den kommenden Beratungen sollte darum die Gestaltung und nachhaltige Sicherung des Entwicklungsprozesses einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe systematisch mitgeplant und mit Ressourcen untersetzt werden.

Das BJK ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. Der Geschäftsführer der BKJ, Tom Braun, ist als Mitglied des BJK.

BJK-Zwischenruf „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig ermöglichen!“ (PDF)

Bundesjugendkuratorium