Vereine, Einrichtungen und Organisationen der Kulturellen Bildung, die Interesse an Begegnungsvorhaben mit polnischen Partnerorganisationen im Jahr 2026 haben, können ab sofort wieder Anträge auf Förderung stellen.
Gefördert mit einer Teilfinanzierung werden Jugendaustauschprojekte zwischen Deutschland und Polen, digitale Formate, gemischte Formate mit digitalen und analogen Anteilen, Kleinprojekte, Hospitationen, kürzere Mobilitätsprogramme, Vorbereitungstreffen, Beratungstage zur Internationalisierung, die Begegnungsplanung mit jungen Menschen und vieles mehr.
Antrag stellen
Die Anträge müssen bis 01. März 2026 über das Online-Portal des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (OASE) eingereicht werden.
Beratung und Partnersuche
Zusätzliche Unterstützung für die Organisator*innen leistet die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) bei der Konzeption, Planung, Antragstellung und Umsetzung.
Kontaktieren Sie uns vor Antragstellung.
Für die Suche nach einer Partnerorganisation in Polen stellt die BKJ ein Formular zur Partnersuche zur Verfügung.
BKJ als Partner des Deutsch-Polnischen Jugendwerks
Als Partner des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) stellt die BKJ Fördermittel zur Verfügung und hilft dabei, Partnerorganisationen zu finden, Begegnungen von Jugendlichen oder Fachkräften aus Deutschland und Polen vorzubereiten und sich mit anderen Akteur*innen zu vernetzen.
In 2025 konnten Akteure der Kulturellen Bildung, die Begegnungen von jungen Menschen oder Fachkräften aus Deutschland und Polen durchführen wollten, nicht durch die BKJ unterstützt werden. Nach einer einjährigen Pause nimmt die BKJ ihre deutsch-polnische Zentralstellenarbeit wieder auf und kann Fördermittel des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) wieder vergeben und Träger inhaltlich beraten und vernetzen.
| Förderbedingungen, Fristen und Ablauf des Förderverfahrens |
|---|