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Jugendaustausch mit Frankreich: Neue Förderrichtlinien seit 2024
Förderung • 25.10.23

Jugendaustausch mit Frankreich: Neue Förderrichtlinien seit 2024

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Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert den Austausch zwischen jungen Menschen oder Fachkräften der Jugendarbeit aus Deutschland und Frankreich – auch im Bereich der Kulturellen Bildung. Im Januar 2024 sind neue Förderrichtlinien in Kraft getreten, die eine Verwaltungsvereinfachung und die Erhöhung einzelner Fördersätze vorsehen. 

Mit der Neufassung der Förderrichtlinien soll das Antrags- und Abrechnungsverfahren umfassend digitalisiert und mittels neuer Formulare zugänglich gemacht werden. Auch die Einführung eines Pauschalzuschusses für eine niedrigschwellige Kategorie von Gruppenprojekten, die weniger Nachweise von den Projektträgern erfordert, trägt zur Vereinfachung der Richtlinien bei.

Die Erarbeitung der neuen DFJW-Richtlinien fand im besonderen Kontext der Inflation statt, der die Kosten von Mobilitätsprogrammen steigen lässt und somit eine angemessene Finanzierung deutsch-französischer und trilateraler Projekte notwendig macht. Dabei sollte auch dem besonderen Förderbedarf mobilitätsferner junger Menschen Rechnung getragen werden.

Außerdem berücksichtigen die neuen Richtlinien erstmals die Notwendigkeit des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor (sexualisierter) Gewalt sowie die Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes.

Deutsch-französischer jugend.kultur.austausch: Förderbedingungen und DFJW-Richtlinien

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Hinweis

Die BKJ ist Ansprechpartnerin für Akteure der Kulturellen Bildung, die Begegnungen mit Frankreich durchführen möchten. Als Partner und Zentralstelle des DFJW beraten wir zu Antragstellung, Projekt- und Finanzierungsplanung sowie zu organisatorischen und konzeptionellen Fragen, stellen Fördermittel zur Verfügung und helfen dabei, Partnerorganisationen in Frankreich zu finden. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!