Länderübergreifende Austauschprogramme stärken Demokratie, Teilhabe und Vielfalt. Ob mit Frankreich, Polen, Indien, China oder anderen Ländern – Träger der Kulturellen Bildung können mithilfe einer Förderung Begegnungen von Jugendlichen oder Fachkräften über Landesgrenzen hinweg realisieren.
Gefördert werden außerschulische bi- tri- und multilaterale Begegnungen zwischen Kindern/Jugendlichen aus Deutschland mit Partnerorganisationen aus dem Ausland. So wie bi- tri- und multilaterale Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikatoren*innen der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe aus Deutschland und Partnerorganisation aus dem Ausland.
Interessierte haben noch bis zum 31. Januar 2026 die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung ihrer Vorhaben zu stellen.
Förderbedingungen und Antragstellung
Antragsberechtigt sind außerschulische gemeinnützige Organisationen aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv sind, und die gemeinsam mit einem Projektpartner (und ggf. aus einem dritten Land) Begegnungen planen und umsetzen. Die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Partnerland.
Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingehen. Das Projekt kann frühestens im Sommer 2026 starten.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und Antragstellung.
Beratung vor Antragstellung
Die Programme und Förderlinien der Länder unterscheiden sich in den Details. Daher bietet die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) zusätzliche Unterstützung für die Organisator*innen bei der Konzeption, Planung, Antragstellung und Umsetzung.