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Inklusion und Kulturelle Bildung: Jugendhilfe muss Recht auf Förderung für alle jungen Menschen erfüllen
BKJ 05.07.19

Inklusion und Kulturelle Bildung: Jugendhilfe muss Recht auf Förderung für alle jungen Menschen erfüllen

veröffentlicht:
Stempel aus Holz mit Aufschriften wie „Shell“ und „Non-Binary“
Andi Weiland | BKJ

Wie Inklusion in der Jugendarbeit gelingen kann, das zeigen die kulturellen Projekte, die sich am 14. und 15. Juni 2019 bei der BKJ-Tagung „AllerArt – Inklusion und Kulturelle Bildung“ in Essen präsentiert haben.

Zwei Jahre lang haben die Projekte mit einer Förderung des Bundesjugendministeriums Konzepte für eine inklusive kulturelle Jugendarbeit entwickelt und erprobt. Sie sind beispielgebend für alle, die daran mitwirken möchten, die kulturelle Bildungspraxis flächendeckend inklusiv auszugestalten.

„Das Versprechen der Kinder- und Jugendhilfe auf individuelle Förderung und gesellschaftliche Teilhabe muss für alle Jugendlichen und Kinder erfüllt werden – und zwar egal, wo sie leben und welche individuellen Voraussetzungen und Bedarfe sie mitbringen. Alle Akteure sind gefordert, sich gemeinsam für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe stark zu machen und sich für entsprechende Rahmenbedingungen einzusetzen.“

Prof.in Dr.in Susanne Keuchel, BKJ-Vorsitzende

Neben den nötigen Rahmenbedingungen braucht es eine klare Haltung und Mut zu mehr Partizipation, Transparenz und zum Teilen von Verantwortung, wie Inklusionsexpertin Barbara Brokamp in ihrem Impulsvortrag ausführte. Inklusive Veränderungsprozesse sollten auf Leitideen beruhen, die nicht „von oben“ vorgegeben, sondern von allen Beteiligten mitentwickelt werden.

Wie unterschiedlich solche Prozesse – ausgehend von den individuellen Bedürfnissen und Interessen der beteiligten jungen Menschen – verlaufen können, verdeutlichen die acht aus dem Innovationsfonds geförderten Projekte: So ermöglichen sie queeren Jugendlichen, sich mit künstlerischen Mitteln für ihre Rechte und gegen Diskriminierung stark zu machen, sie qualifizieren junge Erwachsene mit bewegten Bildungsbiografien zu Audio Engineers oder bieten Jugendlichen im ländlichen Raum den Rahmen, um eine der wenigen Jugendkultureinrichtungen ihrer Region zu „ihrer Jugendkunstschule“ zu machen. All diese und weitere Ansätze und Konzepte konnten die Tagungsteilnehmer*innen in Diskussionsrunden, Workshops und Performances kennenlernen.

Formate wie die „AllerArt“-Tagung tragen dazu bei, Erfahrungen zu reflektieren und Impulse weiterzugeben. Darüber hinaus braucht es jedoch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Fachkräfte für die Umsetzung und Implementierung inklusiver Ansätze und Methoden fit machen.

„Davon gibt es leider noch viel zu wenige. Deshalb freue ich mich, dass zwei der geförderten Projekte Weiterbildungsformate entwickelt haben, um ihre Erfahrungen und Expertise weiterzugeben.“

Susanne Keuchel

So entwickelte die Jeunesses Musicales Deutschland eine Fortbildung, die Musikpädagog*innen die inklusiven und transkulturellen Qualitäten ihres ETHNO-Konzepts näherbringt, und das Berliner Zentrum für bewegte Kunst unterstützt mit der Qualifizierung IN.ZIRQUE Fachkräfte der Kulturellen Bildung dabei, inklusionsorientierte Bewegungskünste in der eignen Praxis umzusetzen. Bei dieser Weiterbildung wirken Artist*innen mit Trisomie 21 als Trainer*innen mit.

Hintergrund

Konzipiert und durchgeführt wurde die Tagung gemeinsam mit acht Projekten des „Innovationsfonds Kulturelle Bildung Inklusion (2017 – 2019)“. Mit dem Innovationsfonds fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Innovation in der inklusiven Jugendkulturarbeit. Seit 2017 begleitet die BKJ die Projektpartner*innen, deren Erfahrungen und Erkenntnisse im Mittelpunkt der Fachtagung standen. Die Tagung wurde vom BMFSFJ und der Aktion Mensch gefördert.