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Grüne für aktives Wahlrecht ab 16 Jahren
Politik • 27.09.19

Grüne für aktives Wahlrecht ab 16 Jahren

„Unverzichtbare Voraussetzung für eine stärkere Partizipation“

veröffentlicht:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will bei künftigen Bundestagswahlen auch 16- und 17-Jährigen das aktive Wahlrecht einräumen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion zur Änderung des Grundgesetzes hervor, der am 27. September 2019 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll im Grundgesetz-Artikel 38 Absatz 2 die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht vom vollendeten 18. auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt werden.

In der Begründung bezeichnet die Fraktion die Ermöglichung des aktiven Wahlrechts auch für 16- und 17-Jährige bei Bundestagswahlen als „unverzichtbare Voraussetzung für eine stärkere Partizipation von Jugendlichen“. Das Ausschließen jugendlicher Staatsbürger*innen unter 18 Jahren von den Bundestagwahlen stelle einen Eingriff in den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl dar. Auch sei die mit dem derzeitigen Ausschluss der 16- und 17-Jährigen vom aktiven Wahlrecht verbundene Ungleichbehandlung nicht hinreichend gerechtfertigt. Sie besäßen „die zur aktiven Teilnahme an der Wahl zum Deutschen Bundestag notwendige Reife und Vernunft“.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 38)