Viele Freiwilligendienstleistende können aufgrund der behördlichen Verordnungen aktuell nicht mehr in ihren Einsatzstellen tätig sein. In den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung der BKJ und der ihr angeschlossenenen Träger sind das z. B. Kulturzentren, Museen, Theater, Jugendkunstschulen, Konzerthäuser etc. Diese sind gerade entweder nur eingeschränkt geöffnet oder ganz geschlossen. Wenn Freiwillige dennoch aktiv sein wollen, um gemeinwohlorientierte Einrichtungen zu unterstützen, können sie einen zeitweiligen Einsatzplatz über die Website www.freiwillige-helfen-jetzt.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dort finden, wo sie aktuell gebraucht werden.
Bundesjugendministerin Franziska Giffey hat damit eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt, wonach Freiwillige, sofern sie das möchten, nicht nur ihre eigentliche Einsatzstelle, sondern auch einen sogenannten „erweiterten Einsatzbereich“ unterstützen können. Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Bundesfreiwilligendienst (BFD) können sich jetzt auf der Webseite registrieren. Sie können nach Einsatzbereichen bei sich vor Ort suchen und sich dann für den Einsatzplatz auf der Website registrieren. Eine Vermittlungsstelle, die sich um die jeweilige Region kümmert, nimmt Kontakt auf. So können Freiwillige möglichst einfach und schnell mit den neuen Einsatzstellen zusammenfinden.
Freiwillige, die sich engagieren möchten, müssen dies zuvor mit ihrer bisherigen Einsatzstelle absprechen. Über die Dauer und Art des Engagements sowie über die weiteren Voraussetzungen im „erweiterten Einsatz“ müssen sich Freiwillige, die Einsatzstelle, der Träger und der neue Einsatzort genau verständigen.
Diese Ausnahmeregelung ist in den Augen der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) ein überfälliger Schritt. Die BKJ bittet die momentan freigestellten Freiwilligen zu prüfen, ob für sie ein Engagement an einem anderen Ort in Frage kommt. Entsprechend werden die Einrichtungen gebeten, auf Anfragen von Freiwilligen wohlwollend zu reagieren.
Die Bundessprecher*innen im BFD haben in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Freiwillige keine professionellen Kräfte sind und das Gebot der Arbeitsmarktneutralität in den Freiwilligendiensten nicht ausgehebelt werden darf. Auch die Forderung der Sprecher*innen, die entsendenden Einrichtungen in Bezug auf die Kosten eines Freiwilligenplatzes zu entlasten, unterstützt die BKJ.
Bundesjugendministerin Giffey in einer Pressemitteilung: „Der oberste Grundsatz bei der Nutzung von www.freiwillige-helfen-jetzt.de ist und bleibt: Ein Freiwilligendienst muss unbedingt freiwillig sein. Und die Sicherheit aller Beteiligten hat immer Vorrang. Wir möchten aber denen, die aus eigenem Entschluss und im Einvernehmen mit ihrer Einsatzstelle gerne an anderer Stelle helfen wollen, dies auch ermöglichen.“