Förderung für kleine Vorhaben mit großer Wirkung
Austausch und Internationalisierung mit „Kleinaktivitäten“ unterstützen
Austausch und Internationalisierung mit „Kleinaktivitäten“ unterstützen
Sogenannte „Kleinaktivitäten“ rund um den internationalen Jugendkulturaustausch können ohne viel Verwaltungsaufwand über die BKJ gefördert werden.
Mit Hilfe der Förderung von sogenannten „Kleinaktivitäten“ durch Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) können unkompliziert neue Formate und Ideen des digitalen Austauschs und viele andere Vorhaben gefördert werden, die für den internationalen Austausch von Nutzen sind. In Frage kommt etwa eine gemeinsame digitale Ausstellung, die partnerschaftliche Erstellung einer Publikation, die audiovisuelle Dokumentation einer Begegnung, oder auch ein Werbetag vor Ort in der Einrichtung, bei dem junge Menschen für internationalen Austausch motiviert werden.
Es ist auch möglich, mit mehreren Kleinaktivitäten-Förderungen mehrere Tageshonorare für Coaches zu finanzieren, die eine Organisation oder Einrichtung bei der „Internationalisierung“ oder „Europäisierung“ der eigenen Arbeit unterstützen.
Auch kann ein gemeinsam mit jungen Menschen durchgeführter partizipativer Planungsprozess für eine Begegnung mitfinanziert werden, um diese Begegnung anschließend zur Förderung einzureichen und gemeinsam mit den jungen Menschen umzusetzen.
Mit der Kleinaktivitäten-Förderung können vielerlei Projekte, Prozesse und Vorhaben verwirklicht werden, die nicht mit festen Fördersätzen und Teilnehmerlisten abgerechnet werden, aber trotzdem die internationale Begegnungsarbeit unterstützen. Der Fantasie sind dabei (fast) keine Grenzen gesetzt. Sprechen Sie uns mit Ihrer Idee an! Wir können die Förderfähigkeit rasch und unkompliziert mit Ihnen klären.
Diese Förderung kann allerdings ausdrücklich nicht als ergänzende Finanzierung für Begegnungen genutzt werden, die mit Fahrtkosten- und/oder Tagessätzen gefördert werden.
Grundsätzlich können Projektideen und -formate gefördert werden, bei denen es nicht zu einer analogen Begegnung der Partnerorganisationen kommt.
Mögliche Formate sind neben den schon genannten beispielhaft auch: Online-Veranstaltungen, Fotowettbewerbe, digitales Theater und Storytelling, mehrsprachige Methodensammlungen und Publikationen, Erstellung von virtuellen Dokumenten zu einem gemeinsam recherchierten Thema, Podcasts aufnehmen, Ausstellungen, Filme, Aufführungen und andere offene Veranstaltungen, die keine Teilnehmerliste als Nachweis benötigen.
Maximal können 1.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent gewährt werden. Bei Gesamtausgaben in Höhe von 1.110 Euro und einer Förderung von 1.000 Euro sind also mindestens 110 Euro Eigenanteil oder andere Einnahmen erforderlich.
Internationaler jugend.kultur.austausch: Kleinaktivitäten-Förderung