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Förderung für Jugend- und Fachkräftebegegnungen mit Frankreich anmelden
BKJ Förderung • 05.09.25

Förderung für Jugend- und Fachkräftebegegnungen mit Frankreich anmelden

veröffentlicht:
Ihre Ansprechpartnerin
Odile Bourgeois
Referentin Kulturelle Bildung International
Telefon: 030 484860-56
E-Mail: bourgeois@bkj.de
Eine Gruppe von Menschen, teils kniend, teils hockend, beobachtet eine Frau in gemusterter Kleidung, die sich auf einer Bühne nach vorne streckt. Im Hintergrund ist ein altes Münztelefon zu sehen.
Kammerloch/Tiele

Länderübergreifende Austauschprogramme stärken Demokratie, Teilhabe und Vielfalt. Träger der Kulturellen Bildung können mit einer Förderung Begegnungen von Jugendlichen oder Fachkräften aus Deutschland und Frankreich umsetzen. Sie unterstützen so das demokratische Zusammenleben, die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Chancengleichheit junger Menschen.

Mit der Förderung des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme für Kinder, Jugendliche und Fachkräfte in Deutschland und in Frankreich – analog und digital; schulisch-außerschulische Kooperationsprojekte in Verantwortung der außerschulischen Organisation oder trilaterale Maßnahmen mit einem dritten Partnerland gefördert.

Als Partner des DFJW stellt die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) diese Fördermittel zur Verfügung: für Fahrtkosten, pro Teilnehmer*in, für die Sprachanimation sowie anteilig für weitere Projektkosten.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen

Planungsmeldung und Antragstellung

Antragsberechtigt sind außerschulische gemeinnützige Organisationen aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv sind, und die gemeinsam mit einem Projektpartner aus Frankreich (und ggf. aus einem dritten Land) Begegnungen planen und umsetzen.

Der Antragsprozess findet zweistufig statt: Zunächst erfolgt die Planungsmeldung bei der BKJ, bis zum 30. Oktober 2025.

Bei positiver Rückmeldung (Frühjahr 2026) kann dann der Antrag bei der BKJ gestellt werden. Hier gilt: Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingehen. Das Projekt kann frühestens im Sommer 2026 starten.

Die französische Partnerorganisationen stellt den Antrag ebenfalls mindestens drei Monate vor Projektbeginn, entweder direkt beim DFJW oder ggf. bei einer für sie zuständigen Zentralstelle in Frankreich. Hier gelten ggf. andere Antragsfristen. 

Weitere Informationen zum Förderverfahren und Formulare

Beratung

Die BKJ bietet Beratung rund um die Planung und Antragstellung an. Sie unterstützt Organisationen der Kulturellen Bildung ebenfalls dabei, Partnerorganisationen zu finden, die Begegnungen vorzubereiten und sich mit anderen Akteuren zu vernetzen.

Informationsveranstaltungen

Verschiedene Infoveranstaltungen geben zahlreiche Impulse, z. B. die Reihe „How-to deutsch-französisch“ ab 07. Oktober 2025 informiert insbesondere über Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausch mit Frankreich. Aber auch der Info- und Vernetzungstag „Kulturelle Bildung“ in der internationalen Jugendarbeit am 30. September 2025 in Frankfurt am Main unterstützt mit Informationen zum Jugend- und Fachkräfteaustausch in der Kulturellen Bildung.