Länderübergreifende Austauschprogramme stärken Demokratie, Teilhabe und Vielfalt. Träger der Kulturellen Bildung können mit einer Förderung Begegnungen von Jugendlichen oder Fachkräften aus Deutschland und Frankreich umsetzen. Sie unterstützen so das demokratische Zusammenleben, die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Chancengleichheit junger Menschen.
Mit der Förderung des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme für Kinder, Jugendliche und Fachkräfte in Deutschland und in Frankreich – analog und digital; schulisch-außerschulische Kooperationsprojekte in Verantwortung der außerschulischen Organisation oder trilaterale Maßnahmen mit einem dritten Partnerland gefördert.
Als Partner des DFJW stellt die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) diese Fördermittel zur Verfügung: für Fahrtkosten, pro Teilnehmer*in, für die Sprachanimation sowie anteilig für weitere Projektkosten.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen
Planungsmeldung und Antragstellung
Antragsberechtigt sind außerschulische gemeinnützige Organisationen aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv sind, und die gemeinsam mit einem Projektpartner aus Frankreich (und ggf. aus einem dritten Land) Begegnungen planen und umsetzen.
Der Antragsprozess findet zweistufig statt: Zunächst erfolgt die Planungsmeldung bei der BKJ, bis zum 30. Oktober 2026.
Bei positiver Rückmeldung (Frühjahr 2027) kann dann der Antrag bei der BKJ gestellt werden. Hier gilt: Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingehen.
Weitere Informationen zum Förderverfahren und Formulare
Beratung
Die BKJ bietet Beratung rund um die Planung und Antragstellung an. Sie unterstützt Organisationen der Kulturellen Bildung ebenfalls dabei, Partnerorganisationen in Frankreich zu finden, die Begegnungen vorzubereiten und sich mit anderen Akteuren zu vernetzen.