Bürokratie und ein komplexes Steuerrecht würden das Potenzial des Engagements in Deutschland einschränken. So lautete der Tenor der Beiträge der Sachverständigen in einer öffentliche Anhörung zum Thema „Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. Bürokratieabbau im Ehrenamt“ in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag vom 23. November 2020. Inwieweit auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein belastender Faktor für das bürgerschaftliche Engagement sei, wurde unterschiedlich bewertet.
Als Sachverständige wurden gehört:
- Dagmar Ernst, Regionssportbund Hannover e. V. (Stellungnahme)
- Lisi Maier, Deutscher Bundesjugendring, Berlin (Stellungnahme)
- Dr. Gisela Meister-Scheufelen, Normenkontrollrat Baden-Württemberg (Stellungnahme)
- Dr. Stefan Nährlich, Stiftung Aktive Bürgerschaft, Berlin (Stellungnahme)
- Frederick Richter, Vorstand Stiftung Datenschutz, Leipzig (Stellungnahme)
- Dr. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen (Stellungnahme)
- Dr. Rainer Sprengel, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Berlin (Stellungnahme)
Weitere angesprochene Themen waren:
- Vorstandsämter seien schwer aufgrund der Bürokratisierung der Vereinsarbeit und der drohenden Haftung zu besetzen
- komplizierte Regelungen machen das Engagement gerade auch für junge Menschen schwierig
- Stiftungen benennen, mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit müsse für die Erfüllung bürokratischer Forderungen aufgewendet werden
- unzureichende Information über Erfüllung der Auflagen bzgl. der DSGO bei Vereinen, die prinzipiell aber nützlich seien, um die individuellen Freiheitsrechte im digitalen Zeitalter zu schützen
Bereits am 25. September 2019 hat der BKJ-Mitgliedsverband Deutsche Bläserjugend in einer Sitzung des Unterschusseses Bürgerschaftliches Engagement verschiedene Problemfelder, die die Vereinsarbeit und damit das Engagement beeinträchtigen, eingebracht.
Danach bräuchte es eine Prüfung verschiedener Anforderungen an Vereine hinsichtlich ihrer Vereinfachung, um die Arbeit von Engagierten und den Vereinen hinsichtlich ihres tatsächlichen Zwecks zu stärken. So z. B. müsse der Prozess rund um den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach §72a SGB VIII geklärt werden, die Veränderung von Förderrichtlinien hin zu mehr Flexibilität und langfristigen Perspektiven wäre wünschenswert. Außerdem bräuchte es mehr Hilfestellung für Vereine bei der rechtssicheren Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in ihrer Praxis.