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Ehrenamtsgesetz 2021 geplant
Politik • 25.09.20

Ehrenamtsgesetz 2021 geplant

veröffentlicht:

Die Gesetzesinitiative, die im Positionspapier „Ehrenamtsgesetz 2021 − Ehrenamtlich tätige Personen stärker fördern, Vereinen das Leben leichter machen und Bürokratie abbauen“ der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag konturiert wird, sieht u. a. steuerliche Verbesserungen, die Anhebung von Freibeträgen und Klarstellungen in Bezug auf die rechtliche Bewertung von Vereinsaktivitäten vor.

Damit scheint das Ehrenamtsstärkungsgesetz von 2013 fortgeschrieben und die Entschließungen des Bundesrats aus 2019 aufgegriffen zu werden. Einige Punkte, wie u. a. die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen und der Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind wichtige Signale in Richtung Ehrenamtliche und Vereine.

Weitere zuwendungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtlich tätige Vereine bzw. deren fachlicher Infrastruktur fehlen im Papier, etwa Verwaltungspauschalen. Auch die Fragen von Geschlechtergerechtigkeit und Rechtssicherheit bei geschlechtsspezifischen Mitgliedsstrukturen im Zusammenhang mit dem Gemeinnützigkeitsrecht erfordern weitere Diskussionen.

Positionspapier „Ehrenamtsgesetz 2021 − Ehrenamtlich tätige Personen stärker fördern, Vereinen das Leben leichter machen und Bürokratie abbauen“ der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag