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Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis: Jugendarbeit im ländlichen Raum
Wettbewerb • 08.08.19

Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis: Jugendarbeit im ländlichen Raum

veröffentlicht:

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2020 – Hermine-Albers-Preis – in den Kategorien Praxispreis, Medienpreis und Theorie- und Wissenschaftspreis ausgeschrieben.

Der Praxispreis hat diesmal das Thema „Jugendarbeit im ländlichen Raum“. In ländlichen Regionen lässt sich flächendeckend eine starke Veränderung der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen und ein beschleunigter struktureller und demografischer Wandel beobachten. Dieser ist unter anderem geprägt von einer geringer werdenden Zahl von Kindern und Jugendlichen, der Abwanderung oft qualifizierter junger Menschen, schwierigen Mobilitätsbedingungen, eingeschränkten beruflichen Perspektiven, mangelnden Freizeitangeboten und -räumen sowie der stetigen Abnahme der Angebote der Jugendarbeit. Unter diesen Bedingungen wird zudem ein Verlust des Vertrauens in die Demokratie und eine Zunahme rechtspopulistischer Orientierungen besonders problematisch.

Mit der Ausschreibung des Praxispreises 2020 werden Jugendverbände und -vereine, Jugendtreffs und Jugendzentren sowie weitere Akteure der Jugendarbeit im ländlichen Raum angesprochen, die mit ihrer Arbeit aufzeigen, welche Antworten sie auf die beschriebenen Herausforderungen gefunden haben und welchen Beitrag sie zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit im ländlichen Raum leisten und wo sie ihr neue Impulse geben. 

Der Medienpreis, der sich an Journalist*innen richtet, und der Theorie- und Wissenschaftspreis sind nicht themengebunden. Insgesamt ist der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis mit 15.000 Euro dotiert. Pro Kategorie kann ein Preisgeld von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbeitrag von 1.000 Euro vergeben werden. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Benennungen durch Dritte berücksichtigt.

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis – wird von den Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder gestiftet und vom Vorstand der AGJ alle zwei Jahre verliehen.

AGJ: Ausschreibung und Bewerbungsunterlagen

Frist

18.10.19