Internationale Kooperationen im Kulturbereich stärken und gemeinsam europäische Lösungen für aktuelle Herausforderungen entwickeln?
Die Förderung der Europäischen Kommission unterstützt Kulturprojekte, in denen Organisationen aus mindestens drei verschiedenen Ländern zusammenarbeiten. Das auf diese Weise entstehende Partnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Organisation (Koordinator) sowie mindestens zwei weiteren Kultureinrichtungen (Partner).
Dabei werden drei Kategorien von Projektarten gefördert:
- Kleine Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen Ländern. Sie erhalten eine maximale EU-Förderung in Höhe von 200.000 EUR (80% der Projektkosten). Diese Projektart ist besonders für kleine, innovative Projekte geeignet, die neue Partnerschaften aufbauen und kreative Ideen umsetzen, z. B. Festivals, Ausstellungen oder Aufführungen.
- Mittlere Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens fünf Organisationen aus fünf verschiedenen Ländern. Sie erhalten eine maximale EU-Förderung in Höhe von 1.000.000 EUR (70% der Projektkosten). Hier werden insbesondere Projekte unterstützt, die den Austausch und die Zusammenarbeit auf transnationaler Ebene fördern und innovative Ansätze in den Bereichen Kultur, Inklusion und Digitalisierung entwickeln.
- Große Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens zehn Organisationen aus zehn verschiedenen Ländern. Sie können eine maximale EU-Förderung in Höhe von 2.000.000 Euro (60% der Projektkosten) erhalten. Diese Projektart ist vor allem für größere Projekte mit einem breiten transnationalen Fokus und einer nachhaltigen Ausrichtung geeignet, die den internationalen Austausch und die Kreation europäischer Werke fördern.
Die geförderten Projekte sollen mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen: Transnationale Kreation und Verbreitung, indem die Zusammenarbeit und Verbreitung europäischer Kunst und Kultur über Ländergrenzen hinweg gestärkt wird, oder Innovation, durch die Entwicklung neuer Arbeitsweisen oder Modelle zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft, sei es technologisch, künstlerisch oder gesellschaftlich.
Frist | 13. Mai 2025 |
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