Skip to main content
home
chevron_right
Aktuelles
chevron_right
Bundesregierung beschließt Ausbau der Ganztagsbetreuung
Politik • 15.11.19

Bundesregierung beschließt Ausbau der Ganztagsbetreuung

veröffentlicht:

Ab 2025 soll es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geben. Das Bundeskabinett hat am 13. November 2019 beschlossen, dafür zwei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) will der Bund in dieser Legislaturperiode die Länder mit zwei Milliarden Euro beim Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für die Ganztagsbetreuung unterstützen. Die Investitionen dienen der Vorbereitung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, den Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte nach der Entscheidung im Kabinett:

„Heute sind wir auf dem Weg zum Rechtsanspruch einen großen Schritt weitergekommen – wir wollen mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ergänzte:

„Die Talente und Leidenschaften jedes Kindes sollen gefördert werden. Konkret bedeutet das: qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote müssen die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler ermöglichen: Die einen brauchen besondere Unterstützung beim Lernen, die anderen sollten durch zusätzliche Angebote gefördert werden.“

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne kritisierte, dass der Bund sich bisher nicht an den viel höheren Personalkosten beteiligen wolle. Denn das Sondervermögen ist für bauliche Maßnahmen vorgesehen. Für die ebenfalls erforderlichen Aufstockung des Personals sind laut Bundesregierung die Länder verantwortlich. Tonne sagte dem Weser-Kurier:

„Investitionen in Räume machen noch keinen Ganztag.“

Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer sagte dem Donaukurier, der Bund müsse den Ländern deutlich mehr Geld zur Verfügung stellen. Allein um den erwarteten Bedarf zu decken, müssten 7,5 Milliarden Euro investiert werden. Darüber hinaus sei mit 4,5 Milliarden Euro pro Jahr an Betriebskosten zu rechnen.

BKJ: Ganztsgsbildung ist mehr als Betreuung

Die BKJ hatte bereits 2017 in einer Stellungnahme betont, der geplante Ganztagsausbau müsse „die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum zu rücken und den Ganztag nicht auf Betreuung und damit auf familien- und arbeitsmarktpolitische Ziele zu verengen.“ Weiter heißt es in der BKJ-Stellungnahme:

„Ganztagsbildung ist ohne Kulturelle Bildung nicht denkbar. Künste, Kultur, Medien und Spiel sind eng mit den Lebenswelten junger Menschen und dem Aufwachsen verbunden. Sie bieten wichtige Lern- und Erfahrungsräume für Kinder und Jugendliche.“

Damit kulturelle Bildungsangebote im Rahmen von Ganztagsbildung wirksam werden können, braucht es nach Ansicht der BKJ-Mitglieder langfristig abgesicherte Einrichtungen und Angebote. Um die Qualität der Angebote sicherzustellen, gelte es Ausbildung und Qualifizierung zu fördern, die angemessene Bezahlung von Fachkräften zu gewährleisten.