Ein „DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe“ muss nach Ansicht des Bundesjugendkuratoriums fachliche Standards setzen, die Barrierefreiheit zum Ziel haben und Ausschlüsse sowie Stigmatisierungen auch in der digitalen Welt verhindern. Es brauche eine differenzierte Digitalstrategie, die die soziale Infrastruktur für junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ausgestaltet. Eine zukünftige Bundesregierung sollte dem Expert*innen-Gremium zufolge darüber verständigen, wie und mit welchen Ressourcen sie die Digitalstrategien mit Bezug auf die Kindheit und Jugend politisch unterstützen und wie sie einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und langfristig gestalten will.
In einem aktuellen Zwischenruf stellt das Bundesjugendkuratorium (BJK) in elf Punkten konkrete Forderungen für einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe auf. Dazu gehört neben einer angemessenen Ausstattung mit Internetverbindungen sowie geeigneter Hard- und Software auch die Sicherung der fachlichen Qualität der Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenhang mit den verschiedenen digitalen Formaten.
Ausgehend von einer kinderrechtlichen Perspektive unterstreicht das BJK die Relevanz diskriminierungsfreier Teilhabechancen sowie die Bedeutung des Kinder- und Jugendschutzes im digitalen Raum. Das soziale Leben von jungen Menschen sei heute durch einen digitalisierten Alltag geprägt. Unterschiede in der digitalen Ausstattung und der sozialen sowie fachlichen Begleitung im institutionellen Gefüge des Aufwachsens führten zu einem Mehr an sozialer Benachteiligung unter den jungen Menschen.
Das BJK hat sich im Vorfeld des Zwischenrufes intensiv mit Expert*innen aus der Kinder- und Jugendhilfe beraten. Auch bei der Ausgestaltung des DigitalPaktes Kinder- und Jugendhilfe sollen Expert*innen für Kindheit, Jugend, Familie und Kinder- und Jugendhilfe systematisch einbezogen und jungen Menschen im Rahmen der Digitalstrategie von Bund, Ländern und Kommunen auf allen Ebenen beteiligt werden.
Über das Bundesjugendkuratorium
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. BKJ-Geschäftsführer Tom Braun ist Mitglied des Bundesjugendkuratoriums.