Der Anfang 2023 vorgelegte Entwurf eines Demokratiefördergesetzes ist bisher nicht verabschiedet, das sei dringend nötig, denn „in einer demokratischen Gesellschaft müssen die Bürger*innen in ihrer zivilgesellschaftlichen und politischen Beteiligung und Mitbestimmung gefördert, geschützt und gestärkt werden“, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Zwischenruf des Bundesjugendkuratoriums.
Um das zu gewährleisten seien transparente Förderstrukturen und Rahmungen nötig, die allen Partizipationsmöglichkeiten bieten. So soll das Gesetz laut Entwurf der Förderung und Stärkung von zivilgesellschaftlichem Engagement für die Demokratie sowie demokratischer Beteiligung und Teilhabe und der Unterstützung bei der demokratischen Ausgestaltung einer vielfältigen Gesellschaft dienen. Es soll außerdem Beratungsangebote und die politische Bildung stärken sowie Maßnahmen ermöglichen, die Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verhindern.
Das vorgelegte Gesetz sei, so die Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums, geeignet die in der Koalitionsvereinbarung diesbezüglich gesetzten Ziele zu erreichen. Der Gesetzentwurf ziele darauf ab, das zivilgesellschaftliche demokratische Engagement als Basis der Gesellschaft zu fördern. In der aktuellen gesellschaftlichen Situation sei es ein wichtiger Baustein, um nicht zuletzt auch ein Zeichen in Richtung der engagierten Zivilgesellschaft zu setzen. Das Bundesjugendkuratorium fordert daher eine sachorientierte und konstruktive Debatte, eventuelle Nachjustierungen sowie das Gesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden.
Über das Bundesjugendkuratorium
Das Bundesjugendkuratorium aus Sachverständigen aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.