Als Erstunterzeichner ist die BKJ Teil eines Bündnisses von mehr als 100 Organisationen, die in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auffordern, sich bis zur Sommerpause 2021 auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.
Am 20. Januar 2021 hatte die Bundesregierung beschlossen, in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes eine neue Formulierung zu den Kinderrechten aufzunehmen, wonach ihr Wohl, ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sowie ihre verfassungsrechtlichen Ansprüche zu berücksichtigen sind.
Im Appell wird der vorliegende Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetzt als unzureichend kritisiert, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Laut Appell sollte die Formulierung des Gesetzes folgende Elemente enthalten:
- Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
- Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;
- Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
- Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
- Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
- Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.
„Kinderrechte ins Grundgesetz“ ist ein Vorhaben von Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der deutschen Liga für das Kind. Dem am 25. März 2021 veröffentlichten Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ schlossen sich über 100 Organisationen in Deutschland aus der Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik und anderen Bereichen an, darunter die BKJ als Erstunterzeichner sowie u. a. BKJ-Mitglied ASSITEJ, AWO Bundesverband, Der Paritätische, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung.
Weitere Informationen
Nachricht der BKJ „Kinderrechte werden im Grundgesetz verankert“ (21.01.2021)
Pressemitteilung „Bundesregierung beschließt Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz“, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20.01.2021)
Gesetzentwurf vom Kompetenzzentrum JugendCheck geprüft „Kinderrechte im Grundgesetz. Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check“ (20.01.2021)
Pressemitteilung „Kinderrechte ins Grundgesetz: Einigung der Koalition ist inhaltlich noch unzureichend“, Deutsches Kinderhilfswerk/Der Kinderschutzbund/UNICEF Deutschland/Deutsche Liga für das Kind (12.01.2021)
Nachricht „Kinderrechte ins Grundgesetz: Formulierung unzureichend“, Deutscher Kinder- und Jugendring (12.01.2021)
Pressemitteilung „Vorschlag bleibt hinter Kinderrechtskonvention zurück“, National Coalition (13.01.2021)
AWO veröffentlicht UN-Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache, Download, UN-Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache kann kostenlos unter werbung(at)awo.org unter Angabe der gewünschten Menge bestellt werden (Bestellnummer: 12107). Versandkosten werden in Rechnung gestellt.