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BKJ nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag
BKJ Politik • 26.09.25

BKJ nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag

Stellungnahme zum Referentenentwurf „Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien" vom 22. August 2025

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Als Dachverband der Kulturellen Bildung in Deutschland mit über 50 Mitgliedern aus bundesweit agierenden schulischen und außerschulischen Institutionen, Fachverbänden und Landesorganisationen begrüßt die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), dass mit dem Referentenentwurf anerkannt wird, was in der Praxis längst Realität ist: Angebote der Jugendarbeit – ob Ferienfreizeiten, Theater- und Musikprojekte, internationale Jugendbegegnungen oder medienpädagogische Workshops – sind für Kinder und Jugendliche unverzichtbare Erfahrungsräume und sind Teil der Ferienroutine für viele jungen Menschen und Familien. Sie stärken Selbstbewusstsein, Kreativität, soziale Kompetenzen sowie Teilhabe. Dass solche Angebote künftig in den Ferienzeiten auch rechtsanspruchserfüllend wirken sollen, ist ein wichtiges Signal für die Wertschätzung non-formaler Bildung und eine sinnvolle Synergie der Systeme. Eine Anerkennung der genannten Angebote für die Ferienzeit ist daher ein wichtiger und richtiger erster Schritt, dem aus Sicht der BKJ eine Ausweitung auch auf die Schulzeit folgen muss.

Positiv hervorzuheben ist, dass die besonderen Qualitäten der Ferienzeit betont werden: Erholung, Selbstorganisation und die Möglichkeit, eigenen Interessen nachzugehen. Genau unter diesen Bedingungen kann Kulturelle Bildung ihre Wirkung entfalten. Kinder und Jugendliche lernen hier nicht im engen Raster von Stundenplänen, sondern in Projekten, in Gemeinschaft und in selbstbestimmten Prozessen. Für die Kommunen eröffnet die Regelung zudem neue Gestaltungsspielräume und würdigt den Trägerpluralismus, der für eine vielfältige Bildungslandschaft entscheidend ist.

Wir begrüßen grundsätzlich, dass der Entwurf vorsieht, dass die Angebote von öffentlichen Trägern oder anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe umgesetzt werden. Denn damit wird die Einbindung von Trägern sichergestellt, die im System der Kinder- und Jugendhilfe verankert sind, nachweislich gemeinwohlorientiert arbeiten, über eine anerkannte fachliche und organisatorische Qualität verfügen und demokratische Grundsätze einhalten.

Für die kulturelle Kinder- und Jugendbildung bedeutet dies allerdings, dass eine größere Anzahl von jetzt in diesem Kontext aktiven Trägern dennoch nicht als rechtsansprucherfüllend anerkannt werden, da sie aktuell keine Anerkennung nach § 75 SGB VIII vorweisen können, obwohl ihre Angebote teilweise auch unter dem Dach der Ferienprogramme der Kommunen versammelt sind. Die BKJ setzt sich daher für die Einführung einer angemessenen Übergangsfrist für den Nachweis der Anerkennung (Empfehlung sind drei Jahre) ein. Eine solche Übergangsfrist würde den Trägern ermöglichen, sich anerkennen zu lassen und gleichzeitig bestehende Angebote zur Erfüllung des Rechtsanspruchs heranziehen zu können.

Gleichzeitig ist der BKJ wichtig festzuhalten: Jugendarbeit ist eine Ergänzung zu schulischen Strukturen und muss auch unabhängig vom Ganztag weiter bestehen bleiben – für Kinder ebenso wie für Jugendliche über das Grundschulalter hinaus. Gerade ältere Jugendliche finden in kulturellen Projekten Räume, die sie im schulischen Alltag nicht haben. Diese Vielfalt darf durch eine einseitige Fokussierung auf den Rechtsanspruch nicht verloren gehen. Jugendarbeit bleibt ein eigenständiges Feld der Jugendhilfe, das auch unabhängig vom Ganztag gesichert werden muss. Zudem braucht es eine verlässliche Finanzierung sowie die verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung der Angebote.

Dass Angebote der Jugendarbeit künftig in den Ferienzeiten rechtsanspruchserfüllend wirken sollen, würdigt ihre Qualität. Zugleich zeigt sich hier aber auch die Gefahr einer Funktionalisierung: Jugendarbeit darf nicht zum Lückenfüller für ein unvollständig geplantes System werden, weil der Ausbau des Ganztags nicht ausreichend gesichert ist. Dieser Ansatz würde den eigenständigen Bildungsauftrag der Jugendarbeit verkennen. Auch als rechtsansprucherfüllende Ferienangebote müssen Qualitäten und Bildungswert der non-formalen kulturellen Kinder- und Jugendbildung erhalten bleiben.

Der Entwurf lässt wichtige Fragen offen, die an anderer Stelle zu regeln sein werden: Zu klären wird sein, wie die Finanzierung der Angebote erfolgen wird und wie Wege der Bezahlung umgesetzt werden können, damit für Träger ein planbares und administrativ umsetzbares Modell entsteht. Ebenso notwendig ist eine bessere Zusammenführung von Informationen, damit Familien, Schulen und Kommunen einen transparenten Überblick über bestehende Angebote haben. So können Qualität gesichert, Zugänge erleichtert und Planungssicherheit geschaffen werden. Die Träger der Jugendarbeit verfügen hierfür bereits über viel Erfahrung und teilweise bestehende Strukturen. Eine konsequente Ausgestaltung des Ganztags kann daher nur im Dialog mit den freien Trägern gelingen. Die BKJ ist bereit, diesen Prozess aktiv mitzugestalten.

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