Kinder und Jugendliche haben das Recht, an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt zu werden, wie es Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) festlegt. Dieses Recht auf Beteiligung ist entscheidend für die Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als Träger*innen eigener Rechte. Doch wie wird dieses Recht in Deutschland umgesetzt?
Hierzu gibt es konkrete Empfehlungen, die sich aus der Analyse des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) mithilfe des Child Participation Assessment Tools (CPAT) des Europarates ergeben haben:
Neben unterstützenden Rahmenbedingen brauchen Kinder und Jugendliche insbesondere Räume der Beteiligung und Wege, um ihre Interessen eigenständig zu vertreten. Hierzu gehören zum Beispiel Angebote der Kulturellen Bildung, Kinder- und Jugendgremien aber auch Beschwerdemöglichkeiten und regelmäßige Feedback-Angebote. Damit Kinder und Jugendliche ihr Recht auf Beteiligung wahrnehmen und aktiv einfordern können, müssen sie ihre Rechte kennen.
Akteure der Kulturellen Bildung können hier maßgeblich dazu beitragen, Kinder und Jugendliche über ihre Beteiligungsrechte zu informieren, sodass sie aktive Teilhabe erfahren. Wichtig ist zudem die Ausbildung der Fachkräfte, um die Information über Kinderrechte durch ein Erleben im Alltag zu festigen. Dabei spielen auch Mittlerorganisationen der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle, um Impulse und Informationen zu Kinderrechten für die Praxis zu liefern.
Zu den kinderrechtlichen Empfehlungen gehört auch die gesetzliche Klarstellung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen bei der Stadtplanung in den Landesbauordnungen sowie im Gesetzbuch. Für die Politik bleibt noch einiges zu tun, um die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Wo es entsprechende Möglichkeiten gibt und wie diese ausgestaltet sind, wurde u. a. für die Bildungsorte Kita und Schule, das direkte Wohnumfeld sowie auf Landes- und Bundesebene untersucht.