Die BKJ unterstützt bei Begegnungen von Jugendlichen und Fachkräften über Landesgrenzen hinweg. Ob mit Frankreich, Polen, Indien, China oder anderen Ländern – für die Organisation von Begegnungen rund um Kunst und Kultur können Fördermittel beantragt und Beratung in Anspruch genommen werden. Förderbedingungen und Antragsfristen unterscheiden sich je nach Partnerland.
Gefördert werden für Vorhaben im Bereich der Kulturellen Bildung:
- Jugendaustauschprojekte
- digitale Formate
- gemischte Formate mit digitalen und analogen Anteilen
- Kleinprojekte
- Hospitationen
- kürzere Mobilitätsprogramme
- Vorbereitungstreffen
- Beratungstage zur Internationalisierung
- Begegnungsplanung mit jungen Menschen und vieles mehr
Fristen für Projekte im Jahr 2026
| Programm und Link für weitere Informationen | Antragszeitraum | Zu beachten |
| jugend.kultur.austausch mit Russland | bis 01. Oktober 2025 | Sie müssen deutlich vor der Antragsfrist ein Beratungsgespräch bei der BKJ wahrnehmen. Melden Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrer Idee. |
| jugend.kultur.austausch mit Frankreich | bis 30. Oktober 2025 | Bis zur Frist müssen Sie die Planungsmeldung bei der BKJ einreichen. |
| deutsch-chinesischer jugend.kultur.austausch | bis 15. Oktober 2025 | |
| jugend.kultur.austausch mit anderen Ländern | 01. Oktober 2025 bis 31. Januar 2026 | |
| jugend.kultur.austausch mit Polen | 01. Oktober 2025 bis 01. März 2026 |
Alle Informationen zu Förderbedingungen sowie Antragsformulare können dem jeweiligen Link in der Tabelle (erste Spalte) entnommen werden.
Hinweis für Projekte mit afrikanischen Ländern
Der jugend.kultur.austausch mit afrikanischen Ländern wird ab 2026 nicht mehr von der BKJ angeboten. Interessierte an einer Förderung können ihre Projektidee als Kurzkonzept bis 01. Oktober 2025 direkt beim Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk für die Programmlinie „Teams up! Jugendbegegnungen für nachhaltige Entwicklung“ einreichen. Der Antrag muss im zweiten Schritt bis 15. Dezember 2025 gestellt werden. Das Projekt kann dann ab 1. Mai 2026 starten.
Beratung vor Antragstellung
Die Programme und Förderlinien unterscheiden sich in den Details. Daher bietet die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) zusätzliche Unterstützung für die Organisator*innen bei der Konzeption, Planung, Antragstellung und Umsetzung.
Kontaktieren Sie uns vor Antragstellung. Die jeweiligen Ansprechpartner*innen sind ebenfalls unter den oben aufgeführten Links zu finden.
Verschiedene Infoveranstaltungen geben zahlreiche Impulse, z. B. die Reihe „How-to deutsch-französisch“ im Herbst 2025 informiert insbesondere über Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausch mit Frankreich. Aber auch der Info- und Vernetzungstag „Kulturelle Bildung“ in der internationalen Jugendarbeit am 30. September 2025 in Frankfurt am Main unterstützt mit Informationen zum Jugend- und Fachkräfteaustausch in der Kulturellen Bildung.
Weitere Informationen
Jugendaustausch mit Frankreich: neue Förderrichtlinien seit 2024
Austausch und Internationalisierung mit „Kleinaktivitäten“ unterstützen
Visa-Probleme im internationalen Jugendaustausch dokumentieren