Mit dem Antimissbrauchsgesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) soll der Kinderschtz in Deutschland dauerhaft gestärkt werden. Mit dem Gesetz schafft das Parlament einen verbindlichen Rahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Belange Betroffener fest gesetzlich zu verankern. Es stellt das Amt einer*s Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, sowie den beim UBSKM-Amt angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf eine gesetzliche Grundlage.
Um die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu stärken, sollen verschiedene Maßnahmen greifen. Dazu gehören die Unterstützung von Betroffenen, die Aufarbeitung sowie die Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.