AGJ sieht weiterhin Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechte
Zwischenruf zum Fünften und Sechsten Staatenberich
Zwischenruf zum Fünften und Sechsten Staatenberich
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat sich in einem Zwischenruf zum Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes geäußert. Die AGJ würdigt darin das Engagement von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen für die Umsetzung der Kinderrechte, sieht aber auch Defizite u. a. bei Inklusion, Partizipation und der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls. In dem Zwischenruf heißt es:
„Der Staatenbericht zeigt, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen zwar derzeit eine hohe gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit genießen, aber in den Kinder- und Jugendhilfestrukturen sowie bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung noch nicht flächendeckend berücksichtigt werden.“
Die AGJ macht deutlich, dass es weiterhin gravierende Lücken bei der Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland gibt, die bei einer differenzierten Befassung mit der Umsetzung von Kinderrechten nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Anhand von AGJ-Stellungnahmen wird auf bestehende Umsetzungsdefizite hingewiesen und letztlich dafür geworben, dass zukünftig ein differenzierterer Blick auf die Umsetzung von Kinderrechten geworfen, eine empirisch gesicherte Bestandsaufnahme hinsichtlich der Umsetzung von Kinderrechten vorgenommen wird und eine ehrliche Betrachtung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention stattfindet.