Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) geäußert. Darin bewertet sie den Referentenentwurf als tragfähige Grundlage für die als 3. Stufe notwendige und im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz angezeigte Verwaltungsstrukturreform und formuliert zugleich konkrete Änderungsforderungen. Damit das Gesetz sachgerecht und jenseits des Wahlkampfgeschehens diskutiert werden kann, betont die AGJ außerdem die Notwendigkeit, das IKJHG jetzt umzusetzen.
Zum Hintergrund: Das 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sieht für die Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe einen dreistufigen Prozess vor, der 2028 durch die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem Dach des SGB VIII enden soll. Mit dem Gesetz soll die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihren Familien deutlich verbessert werden.