Soziale Dienstleister und Einrichtungen sind infolge der Coronavirus-Pandemie von schwerwiegenden finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz bedroht. Sie können ihre wichtige Arbeit derzeit nicht dort leisten, wo sie es sonst tun. Betroffen ist das gesamte Spektrum sozialer Arbeit. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist Teil des am 27. März 2020 vom Bundesrat beschlossenen Sozialschutz-Pakets und soll gewährleisten, dass die Leistungsträger, die die sozialen Dienstleister und Einrichtungen mit ihren üblichen, derzeit nicht leistbaren Arbeiten beauftragen, die Zahlungen für diese fortsetzen können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu eine FAQ-Liste mit Antworten zu den häufigsten Fragen bereitgestellt.
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FAQs zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG (PDF, 222 KB)
Jugendhilfeportal: Absicherung sozialer Dienstleister — FAQs zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz