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- Was ist Kulturelle Bildung?
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Freiwilligkeit ist ein Grundprinzip Kultureller Bildung: Sie eröffnet Räume für Selbstbestimmung und Teilhabe. Der Beitrag beleuchtet ihre Bedeutung und rechtliche Verankerung und zeigt, warum sie gerade unter wachsendem Spardruck geschützt werden muss.
Julia Nierstheimer ist Vorstand der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) sowie im Hauptamt Geschäftsführerin des Bundesverbands der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen (bjke).
Foto: Ingrid Hagenhenrich
Das Prinzip der Freiwilligkeit gilt in der außerschulischen kulturellen Kinder- und Jugendbildung als eines der zentralen pädagogischen Grundprinzipien, neben Partizipation, Lebensweltorientierung, Interessen- und Stärkenorientierung, Diversität und Selbstwirksamkeit. „Kinder und Jugendliche entscheiden sich freiwillig zur Teilnahme an einem Angebot oder Projekt der Kulturellen Bildung; sie bestimmen so umfassend wie möglich über Konzept, Verlauf, Themen und die kulturellen Ausdrucksformen mit. Diese Selbstentscheidung ist kein additives Merkmal, sondern konstitutiv für das, was Kulturelle Bildung als Selbstbildungsprozess von Bildungsprozessen unterscheidet, die von außen verordnet werden.“ (BKJ 2020)
Jugendpolitische Verankerung: Freiwilligkeit als Pflichtaufgabe versus Kultur als freiwillige Leistung
Rechtlich ist die kulturelle Jugendbildung in § 11 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) auf Bundesebene verankert: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen […]. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung […].“ (Bundesministerium der Justiz 2021) Die Formulierung „sind zur Verfügung zu stellen“ lässt bewusst offen, ob und wie junge Menschen ein Angebot nutzen, und hebt damit den freiwilligen Charakter der Kinder- und Jugendarbeit im Gegensatz zu Schule oder Erziehungshilfen hervor.
Wichtig für die rechtliche Einordnung ist aber, dass sich diese Freiwilligkeit auf die Teilnahme der Adressat*innen bezieht. Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII ist keine „freiwillige Leistung“ des Staates, sondern eine gesetzliche Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe, die bedarfsdeckend vorzuhalten und zu finanzieren ist – keine bloß freiwillige kommunale Zusatzleistung, über deren Förderung Kommunen frei entscheiden könnten. Trotzdem wird Jugendarbeit – und mit ihr kulturelle Bildungsangebote in diesem Feld – in der kommunalen Haushaltspraxis vielfach faktisch wie eine „freiwillige Leistung“ behandelt und bei Sparzwang entsprechend früh gekürzt, obwohl die rechtliche Grundlage dies eigentlich nicht zulässt.
Kulturpolitik ist demgegenüber formal keine übertragene Pflichtaufgabe. Der Deutsche Städtetag vertritt jedoch seit Langem die Position, dass Kulturförderung faktisch eine „politische Pflichtaufgabe“ der kommunalen Selbstverwaltung sei, weil Landesverfassungen (z. B. Art. 18 der NRW-Verfassung) und der Grundsatz kultureller Vielfalt hinreichende Anknüpfungspunkte böten, Kultur aus dem „Reich der freiwilligen Leistung“ herauszuführen (Scheytt 2012/2013). Konzepte wie „kulturelle Grundversorgung“ und „kulturelle Daseinsvorsorge“ zielen darauf, eine gewisse öffentliche Gewährleistungspflicht für kulturelle Infrastruktur zu begründen, auch ohne ausdrückliche Pflichtaufgaben-Norm.
Angesichts der Finanzkrise der kommunalen Haushalte verliert diese Unterscheidung zwischen Pflichtaufgabe und freiwilliger Leistung aber an praktischer Schutzwirkung, denn selbst gesetzlich verankerte Pflichtaufgaben werden unter dem gegenwärtigen Sparzwang zunehmend eng ausgelegt. Die aktuelle Prognose der kommunalen Spitzenverbände geht für 2026 von einem Defizit der kommunalen Haushalte von 29,7 Milliarden Euro aus. Auch in den folgenden Jahren wird das Defizit mit etwa 30 Milliarden Euro beziffert (29,6 Mrd. Euro in 2027; 28,9 Mrd. Euro in 2028 und 28,4 Mrd. Euro in 2029). Die prognostizierten Defizite in diesem und in den kommenden Jahren belaufen sich damit nach Schätzung der kommunalen Spitzendverbände auf fast 120 Milliarden Euro, obwohl die Einnahmen steigen (Deutscher Städtetag et al. 2026b). Der starke Anstieg der SGB-VIII-Pflichtausgaben (+8,8 %) in den Kommunen betrifft überwiegend gebundene Leistungen (Hilfen zur Erziehung, Kita-Betreuung, Eingliederungshilfe) (Statistisches Bundesamt 2026) – nicht die kulturelle Jugendbildung nach § 11 SGB VIII, die im Haushaltsvollzug de facto oft nachrangig behandelt wird. Der zunehmende Spardruck auf kommunale Haushalte führt bereits heute dazu, dass Strukturen der außerschulischen kulturellen Kinder- und Jugendbildung geschwächt werden. Kleinere freie Träger, die vielerorts das Rückgrat kultureller Bildungslandschaften bilden, sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Mit ihnen drohen gewachsene Kooperationen, lokale Expertise und qualifizierte Fachkräfte verloren zu gehen.
Besonders bedeutsam für die außerschulische Kulturelle Bildung ist, dass diese Kürzungen nicht nur einzelne Projekte, sondern ganze Trägerstrukturen bedrohen. Gleichzeitig verweisen die kommunalen Spitzenverbände selbst darauf, dass mit anhaltender Ausgabendynamik in der Kinder- und Jugendhilfe ein „klarerer Vorrang funktionsfähiger Regelsysteme, insbesondere der Schulen“ gefordert wird (Deutscher Städtetag et al. 2026b) – eine Formulierung, die aus fachpolitischer Sicht besorgniserregend ist, weil sie außerschulische, non-formale Bildungsangebote gegenüber der Schule strukturell nachrangig positioniert, obwohl beide Bereiche laut kultureller Bildungsforschung komplementär und nicht ersetzbar sind (vgl. Böllert 2020).
Für die außerschulische kulturelle Kinder- und Jugendbildung ist es daher geboten, zum einen die gesetzliche Bereitstellungspflicht nach § 11 SGB VIII konsequent einzufordern und zum anderen ihre strukturelle Unverzichtbarkeit gut zu begründen. Zugleich zeigt die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer Bundes-Soforthilfe von rund 30 Milliarden Euro (Deutscher Städtetag et al. 2026a), dass Kulturelle Bildung nicht länger allein der strukturell überforderten kommunalen Ebene überlassen werden darf, sondern eigentlich ein stärkeres finanzielles Engagement für die Strukturen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung durch Bund und Länder erfordert, um ihren Bestand qualitativ und quantitativ zu sichern.
Warum Freiwilligkeit unverzichtbar ist
Das Prinzip der Freiwilligkeit als Qualitätsmerkmal gründet sich auf das Bildungsverständnis der kulturellen Jugendbildung: Ästhetische und künstlerische Prozesse entfalten ihre bildende Wirkung vor allem dort, wo sich Teilnehmer*innen aus eigenem Interesse und eigener Motivation darauf einlassen. Freiwilligkeit ermöglicht Selbstwirksamkeitserfahrungen, weil junge Menschen erleben, dass sie selbst über ihr Engagement, Themen und Formen entscheiden – eine Erfahrung, die als Grundlage gelebter Demokratie und gestalteter Freiheit verstanden wird. Wesentliche Aspekte der Freiwilligkeit sind dabei das Erkennen eigener Bedürfnisse, Selbstbestimmung und individuelle Motivation. Diese Freiheit hat eine doppelte Funktion. Erstens strukturiert sie das pädagogische Verhältnis: Weil Teilnahme nicht erzwungen werden kann, sind Fachkräfte darauf angewiesen, Angebote so zu gestalten, dass sie an den Interessen der jungen Menschen ansetzen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden – ein Strukturprinzip, das im Gesetzestext selbst verankert ist. Zweitens macht sie Kulturelle Bildung zu einem Lern- und Erfahrungsraum, der sich grundlegend von der formalen Pflichtbeschulung unterscheidet: Es geht nicht um präventive, kontrollierende oder erzieherische Maßnahmen, sondern um Bildungsangebote, die Kinder und Jugendliche für ihre eigene, selbstbestimmte Entwicklung nutzen (vgl. BKJ 2020).
In den empirischen Befunden der JuArt-Studie „Kulturell-ästhetische Bildungsprozesse in Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Projekten“ (Rhode/Thole 2021) der Universitäten Kassel und Marburg fällt die Intensität des Kontrasterlebens des außerschulischen kulturellen Bildungsraums, in diesem Fall der Jugendkunstschule, zum Lernalltag am Bildungsort Schule auf: Jugendliche schätzen es, dass sie eigene Ideen einbringen, ohne Zeit- und Leistungsdruck kreativ tätig werden und auch Fehler machen können. Demgegenüber verbinden sie Schule vielfach mit enger Taktung, Leistungsanforderungen sowie Bewertung und Benotung; diese werden als Begrenzungen ihrer Freiheit und Selbstbestimmung wahrgenommen. Gerade weil die kulturellen Bildungsangebote nicht an Pflicht, Kontrolle oder standardisierte Leistungserwartungen gebunden sind, können sie als geschützte Erfahrungsräume wirken: Junge Menschen dürfen dort ausprobieren, verwerfen, neu beginnen und ihren eigenen Interessen folgen (ebd.). Außerschulische kulturelle Bildungsangebote sind kein Gegenmodell zur Schule, sondern eine notwendige Ergänzung: als Ort, an dem Bildung aus freiwilliger Beteiligung, individueller Aneignung und gestaltbarer Freiheit entsteht.
Außerschulische kulturelle Bildungsangebote sind kein Gegenmodell zur Schule, sondern eine notwendige Ergänzung: als Ort, an dem Bildung aus freiwilliger Beteiligung, individueller Aneignung und gestaltbarer Freiheit entsteht.
Julia Nierstheimer, BKJ-Vorstand
Um verlässliche, erreichbare und veränderliche kulturelle Bildungsgelegenheiten für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit von außerschulischer und schulischer Kultureller Bildung unverzichtbar, obwohl die Schule als Pflichtinstitution das oben skizzierte Prinzip der Freiwilligkeit eigentlich ausgehebelt. Zumindest sollte hier erstens eine Wahl aus unterschiedlichen Angeboten und Beteiligungsformen möglich sein: Freiwilligkeit wird dann nicht ganz aufgegeben, sondern immerhin in einer abgeschwächten Form als Wahlfreiheit teilweise überführt. Zweitens müssen die Angebote im Kontext Schule ihre Eigenlogik behalten, indem innerhalb des jeweiligen Bildungssettings angebotsinhärente Freiräume und Wahlmöglichkeiten erhalten bleiben, wenn eigene ästhetische und inhaltliche Entscheidungen gefördert werden und die Bildungsprozesse offen sind, andere Richtungen zu nehmen und an informellen Praxen und den Lebenswelten der Adressat*innen anzuknüpfen (vgl. BKJ 2018; BKJ 2020).
Mit ihrer Vielfalt an öffentlichen, freien und privaten Trägern – von Museen, Theatern, Bibliotheken und Musikschulen bis zu Jugendkunstschulen, Zirkussen, Spielmobilen, Jugend- und Kulturzentren – ist außerschulische Kulturelle Bildung ressortunabhängig (noch) ein zentraler Akteur kommunaler Bildungslandschaften. Auf den Steuerungsebenen kommunaler Bildungsstrategien und in institutionellen Bildungsverläufen wird sie jedoch noch zu wenig systematisch und konzeptionell berücksichtigt. Freie Wahl und selbstbestimmte Teilhabe setzen deshalb voraus, dass Kommunen kohärente Gesamtkonzepte entwickeln, die Schulentwicklungsplanung, sozialräumliche Orientierung sowie die Vernetzung von Jugend-, Kultur- und Bildungseinrichtungen systematisch zusammenführen. Erforderlich ist dabei eine Steuerung, die über einzelne Zuständigkeiten hinausdenkt: Kulturelle Jugendarbeit ist als Teil des SGB VIII eine Pflichtaufgabe der Kommunen, Kulturarbeit als Daseinsvorsorge eine verbindliche kommunale Aufgabe – beide Handlungsfelder müssen ressortübergreifend zwischen Jugendhilfe, Schule und Kultur abgestimmt werden, damit Freiwilligkeit nicht an Verwaltungsgrenzen scheitert (vgl. BKJ 2018; BKJ 2020).
Kulturelle Jugendarbeit ist als Teil des SGB VIII eine Pflichtaufgabe der Kommunen, Kulturarbeit als Daseinsvorsorge eine verbindliche kommunale Aufgabe – beide Handlungsfelder müssen ressortübergreifend zwischen Jugendhilfe, Schule und Kultur abgestimmt werden, damit Freiwilligkeit nicht an Verwaltungsgrenzen scheitert.
Julia Nierstheimer, BKJ-Vorstand
Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Zeit multipler globaler Krisen auf, die von zunehmenden antidemokratischen Tendenzen und Verunsicherungen geprägt ist, und mit tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen und sozialen Ungleichheiten einhergeht. Für junge Menschen kann dabei die Erfahrung, dass Möglichkeiten zur Teilhabe eingeschränkt werden oder gar wegbrechen, bestehende Unsicherheiten verstärken, und die Offenheit für autoritäre Positionen fördern.
Haushaltskürzungen und unsichere Förderperspektiven gefährden eben jene Angebote, die jungen Menschen Teilhabe, Selbstwirksamkeit und Gemeinschaft ermöglichen.