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Recht auf Beteiligung in der Kultur jetzt umsetzen
Interview

Recht auf Beteiligung in der Kultur jetzt umsetzen

Interview mit Luise Meergans

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In diesem Interview zeigt Luise Meergans auf, welche Kinderrechte in der Kulturellen Bildung noch nicht genügend Beachtung finden, wie das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Weiter gibt sie Trägern der Kinder- und Jugendbildung Impulse zur Weiterentwicklung.

Luise Meergans ist seit 2016 Bereichsleiterin Kinderrechte und Bildung beim Deutschen Kinderhilfswerk e. V. Sie studierte Kulturarbeit mit Schwerpunkt Kulturvermittlung und ästhetische Bildung. Von 2013 bis 2016 war sie Kultur- und Medienreferentin beim Deutschen Kinderhilfswerk.

Diese Tagung hat unter anderem den Schwerpunkt Jugendgerechtigkeit, inwieweit vermissen Sie da die Kinderrechte?

Die Kinderrechte vermisse ich an vielen Stellen. Im Kontext der Kulturellen Bildung und gerade auch im Umfeld der Verbändearbeit der Kulturellen Bildung sind die Kinderrechte zwar bekannt, es wird sich aber meistens nur auf Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention bezogen. Das ist der Artikel, der das Recht auf Teilhabe am kulturellen und künstlerischen Leben festschreibt. Das ist aber deutlich zu kurz gedacht. Es gibt noch sehr viele andere Kinderrechte, die im Kontext der Kulturellen Bildung eine wichtige Rolle spielen (können), z. B. das Recht auf Informationsfreiheit, das Recht auf altersgerechte Mediennutzung, das Recht auf Minderheitenschutz, das Recht auf Bildung. Besonders wichtig für die Kulturelle Bildung in meinen Augen – und hier liegt auch der Schwerpunkt meiner Arbeit – ist der Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention, der das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen festschreibt und zwar an allen Dingen, die sie betreffen. Das ist in der Kulturellen Bildung noch lange nicht umgesetzt.

Welche Impulse zur Weiterentwicklung geben Sie den Trägern der Kinder- und Jugendbildung mit auf den Weg?

Beschäftigen Sie sich mit den Kinderrechten, auch über Artikel 31 hinaus und schauen Sie, wie Sie die Kinderrechte zur Rechtfertigung Ihrer Arbeit nutzen können. Haben Sie Mut zum Scheitern. Wenn Kinder und Jugendliche in Strukturen beteiligt werden, die Erwachsene sich ausdenken, ist Scheitern beinahe vorprogrammiert. Wir können uns nicht in die Köpfe von Kindern und Jugendlichen hinein versetzen. Dass wir da genau den Nerv treffen, ist relativ unwahrscheinlich. Der Auftrag an politische Institutionen und Entscheidungsträger dazu würde lauten, dass man sich scheitern auch erlauben darf. Und das ist zuvorderst auch eine Frage von Finanzierung. Ich spreche mich stark dafür aus, dass wir unter der Berücksichtigung der Partizipationsförderung deutlich mehr als bisher dafür kämpfen müssen, dass Strukturen und nicht nur Projekte gefördert werden. Das würde uns eine Fokussierung auf den (künstlerischen, kulturellen) Prozess erlauben statt einer reinen Produktfixierung, die Beteiligung meist hintenan stellt.

Das Interview wurde anlässlich der Fachtagung der BKJ „Perspektiven wechseln. Chancen schaffen“ am 17. März 2018 in Remscheid geführt und verfasst.

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