- Thema
- Was ist Kulturelle Bildung?
Von Wolfgang Schröer, Vera Lemke, Cecilia Durojaye-Prüfer, Julius Heinicke
Wolfgang Schröer ist Professor für Sozialpädagogik am Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit den Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpolitik, u.a. als Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums in der 19. und 20. Legislaturperiode.
Vera Lemke ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozial und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim und arbeitet zu den Themen Jugend am Übergang Schule – Beruf, Antidiskriminierung, Intersektionalität und Kulturelle Bildung.
Cecilia Durojaye-Prüfer ist promovierte Musikwissenschaftlerin. Aktuell arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hildesheim in einem Projekt, welches das Recht junger Menschen auf Kulturelle Bildung und Partizipation in den Mittelpunkt stellt.
Julius Heinicke ist Professor für Kulturpolitik und Inhaber des UNESCO-Lehrstuhls für Kulturpolitik an der Universität Hildesheim. Zurzeit leitet er gemeinsam mit Wolfgang Schröer das BMBF-Projekt „Kulturelle Selbstversorgung: Das Recht junger Menschen auf kulturelle (Selbst)Bildung“.
Kulturelle Bildung bewegt sich im Spannungsfeld gesellschaftlicher Umbrüche: Demografischer Wandel, Populismus und eine zunehmende Institutionalisierung von Bildung. Mit ihren sieben Punkten öffnen die Autor*innen den Diskursraum zur Frage: Wie kann Kulturelle Bildung Jugendpolitik zukunftsfähig machen.
Soweit davon ausgegangen wird, dass Jugendpolitik nur mit jungen Menschen gestaltet werden kann, sehen wir aktuell in Bezug auf mögliche sehr grundsätzliche jugendpolitische Entscheidungen genau das Gegenteil. Es wird eine Jugendpolitik (wieder-)entdeckt, die – ohne einen intensiven Dialog mit den jungen Menschen zu suchen – junge Menschen mit nachhaltigen Eingriffen in die Jugend konfrontiert. Beginnend mit dem Pflichtjahr für alle jungen Menschen sowie der Wehrerfassung resp. -pflicht fällt auf, dass der politische Diskurs von der älteren Generation bestimmt wird und kaum Dialoge mit jungen Menschen in der Politikberatung gesucht werden. Mitunter kann in diesen Diskussionen der Eindruck gewonnen werden, dass die Positionen der jungen Menschen zu diesen Vorhaben sekundär seien.
Hinter diesen aktuellen Diskussionen fordern vor allen Dingen drei langfristige Entwicklungen die Jugendpolitik strukturell heraus. Auf der einen Seite steht die demografische Entwicklung und die Situation, das Jugend heute in unserer Gesellschaft zu einer Minderheitengruppe geworden ist. Damit soll nicht gesagt werden, dass diese Entwicklung nicht schon seit Jahren absehbar war. Dennoch, die politische Brisanz wird erst jetzt richtig deutlich. Jugend scheint in der politischen Landschaft nicht mehr ein Thema zu sein, das ein entsprechendes politisches Gewicht hat. Jugendpolitik war – pointiert gesprochen – vor allem in den Epochen stark, in denen die Jugend-Generation verhältnismäßig groß war und Jugend in den öffentlichen Raum drängte.
Zweitens scheint Jugendpolitik aktuell durch einen bildungspolitischen Fokus bestimmt zu werden. Auch diese Entwicklung ist nicht neu. Doch es stellt sich auch hier die Frage, inwieweit die Bildungsperspektiven jugendpolitisch geöffnet werden und nicht in einem institutionellen Fokus, der sich im Kern um Schule, Schulleistungen sowie Bildungskarrieren dreht, gefangen bleibt. Damit soll keineswegs die Bedeutung von Schule und Bildungserfolg für das Jugendalter relativiert werden. Doch gleichzeitig ist zu fragen, wie diese Bildungspolitik im institutionellen Gefüge des Aufwachsens relationiert wird und wie sie zum Beispiel alltägliche jugendkulturelle Positionierungen nicht nur zulässt, sondern sich selbst wiederum zu diesen ins Verhältnis setzen kann und ihnen Räume ermöglicht. Dies bezieht auch darauf, wie die analog-digitale (Bildungs-)Wirklichkeit des Jugendalters mit den jungen Menschen gestaltet und auch reguliert wird.
Drittens ist zu diskutieren, wie der Rechtspopulismus und -extremismus ins Jugendalter hineinwirkt und die Jugendpolitik vor Ort, in der analog-digitalen Erfahrungswirklichkeit und auf der Bundesebene verändert. In diesem Zusammenhang ist auch zu fragen, warum es der Jugendpolitik auf Bundesebene – wie z.B. im Kontext der Beratungen im das sog. Demokratiefördergesetz – nicht gelingt, eine durchgehende und nachhaltige abgesicherte Förderstruktur zur Stärkung der Demokratiebildung und demokratischer Teilhabe junger Menschen sowie der Beteiligung und dem Schutz von zivilgesellschaftlichen Organisationen – wie z.B. von Selbstvertretungen und -organisationen junger Geflüchteter, kultureller und künstlerischer Initiativen junger Menschen – zu etablieren. Dabei sind gerade die Initiativen und jungen Menschen zu stärken und zu schützen, die sich für Demokratiebildung einsetzen und gegen Rechtspopulismus und -extremismus eintreten.
Diese drei Entwicklungen sind von daher für die Kulturelle Bildung von entscheidender Bedeutung, da sie mitbestimmen werden, welche gesellschaftspolitischen und sozialen Räume und Ressourcen für, aber auch Erwartungen und Zuschreibungen gegenüber Kultureller Bildung in Zukunft entstehen werden. Zudem stellt sich die Frage, wie die kulturelle Selbstbildung oder -sorge mitgeprägt, adaptiert oder mitgestaltet wird durch die Lebenslage Jugend als Minderheit und als stetig problematisierte Gruppe in Bezug auf ihre Bildungsverläufe.
Sorge um die jugendpolitische Offenheit
Diese Entwicklungen erfordern auf ganz unterschiedlichen Ebenen eine jugendpolitische Offenheit gegenüber den Lebenslagen und Positionierungen junger Menschen in unserer Gesellschaft. Jugend ist heute nicht nur eine Minderheit, sondern gleichzeitig gibt es ‚die‘ Jugend nicht. In der Jugendforschung wird von Jugenden gesprochen (Grunert et al. 2024). Zwar werden aktuell kulturelle Homogenitätssehnsüchte politisch machtvoll platziert, gleichzeitig erleben Jugendliche Diversität alltäglich als Normalität von Jugend mit allen Potenzialen, Chancen, Ausgrenzungen, Diskriminierungen und Konflikten. Diese Erfahrungen von Vielfalt und sozialen Zugehörigkeiten sind wiederum eng mit kulturellen Konzepten verbunden und werden alltäglich analog und digital in Formen kultureller Selbstbildung und -versorgung sowie in künstlerischen Alltagsbezügen und Räumen positioniert und auch reflektiert.
Zudem besteht die Gefahr, dass die Bildungspolitik entlang privilegierter Gruppen geschlossen wird. Dies lässt sich zum Beispiel an der Diskussion um den Fachkräftebedarf zeigen, denn dieser bedeutet nicht automatisch mehr Chancen für alle jungen Menschen, sondern verstärkt – wenn er nicht neu jugend- und sozialpolitisch gerahmt wird – die bestehenden Ungleichheiten (Bundesjugendkuratorium 2025). Es bedarf daher einer jugend- und sozialpolitischen Rahmung der Bildungserfolgsorientierung, um soziale und kulturelle Ungleichheiten wahrnehmen, Diskriminierungen im Kontext von Rassismen, Ableismus, Sexismus entgegentreten und Bildung für alle Gruppen ermöglichen zu können. Zudem: Einige junge Menschen – junge Menschen, die geflüchtet sind, junge Menschen im Wohnungsnotstand, Care Leaver*innen etc. – befinden sich teilweise in einer für sie zerstörerischen Benachteiligungskonstellation (Henke 2025).
Schließlich dürfen sich auch die demokratische Bildung und Förderung zivilgesellschaftlicher Teilhabe nicht nur an diejenigen Gruppen richten, die ohnehin Zugänge zur politischen, digitalen und kulturellen Teilhabe haben. Wenn diese nicht an den Lebenslagen der jungen Menschen in allen ihren Diversitäten sowie ihrem digital-analogen Alltag ansetzt und entschieden durchgehend durch alle Organisationen des Jugendalltags gefördert wird – wird sie wiederum ein Programm privilegierter junger Menschen sein.
Durchgehend besteht eine Sorge um die jugendpolitische Offenheit („Sorge um das Offene“, Heinicke 2019) in der aktuellen bundespolitischen Situation. Jugendliche brauchen in ihren unterschiedlichen Lebenslagen nicht Abgrenzungen und machtvolle Homogenitätssehnsüchte, sondern ein Recht auf sozialkulturelle Offenheit und Möglichkeiten zu zivilgesellschaftlichen und kulturellen Positionierungen sowie zu inklusiven differenzübergreifenden sozialen Verständigungen und zum Erschließen von Gemeinsamkeiten und – auch konfliktorientierten – Aushandlungsformen.
Die Sorge um die Offenheit meint auch, dass junge Menschen politisch so beteiligt werden, dass sie spüren können, dass ihnen als jungen Menschen generational vertraut wird (BMFSFJ 2024). Wer vertraut, geht ein Risiko ein, heißt es in der Sozialforschung. Die ‚Sorge um das Offene‘ drückt sich auch darin aus, dass gegenwärtig jungen Menschen nicht Infrastrukturen und soziale sowie klimatische Umweltbedingungen zur Verfügung stehen, damit sie diskriminierungsfrei die Freiheit haben, als junge Generation selbst neue Zukunftsakzente zu setzen und ihre Zukunft anders zu gestalten als sie bisher gelebt wird.
Jugendpolitik durch Kulturelle Bildung öffnen – sieben Ansatzpunkte
Um die Diskussion anzuregen, wie Kulturelle Bildung die Jugendpolitik entsprechend öffnen kann, haben wir sieben Ansatzpunkte formuliert, die sich an einer rechtebasierten Kinder- und Jugendpolitik orientieren. Kern einer rechtebasierten Kinder- und Jugendpolitik ist es, dass junge Menschen als subjektive Grundrechtsträger nicht nur anerkannt werden, sondern es ihnen ermöglicht wird, ihre Rechte wahrzunehmen sowie Infrastrukturen geschaffen werden, durch die die Rechte junger Menschen verwirklicht und Machtasymmetrien abgebaut werden (Scheiwe et al. 2021). Dabei basiert eine rechtebasierte Perspektive insbesondere auf einer menschenrechtlichen Grundverständigung, wie sie in der UN-Kinderrechtekonvention (UN-KRK), der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) sowie den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen formuliert sind. Dabei geht es einerseits auch darum, Verfahren zu etablieren, durch die Rechte junger Menschen – soweit notwendig – auch gegen die Praktiken der Institutionen von Kindheit und Jugend durchgesetzt werden. Andererseits sind die Diskurse um eine rechtebasierte Kinder- und Jugendpolitik nicht abgeschlossen und auch im Kontext postkolonialer Anfragen zu reflektieren, inwieweit diese rechtebasierte Perspektive junge Menschen des globalen Nordens privilegiert.
Gegenwärtig kann eine rechtebasierte Perspektive in der Kinder- und Jugendpolitik ein ausgleichendes Gegengewicht angesichts der Minderheitenposition junger Menschen, einem starken Fokus auf einen „Wettbewerb um Bildungszertifikate“ (Brown 2002) sowie der rechtspopulistischen und -extremistischen Politiken sein. Die folgenden Punkte sind dabei nicht abschließend zu verstehen. Es geht darum die jugendpolitische Diskussion in der Kulturellen Bildung anzuregen und zu stärken, denn die Offenheit der Jugendpolitik ist auf die Kulturelle Bildung angewiesen, aber auch die Kulturelle Bildung auf die Jugendpolitik.
- Recht auf Zukunft: Schon 2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Urteil darauf aufmerksam gemacht, dass die Bundespolitik u. a. in ihrer Klimapolitik die Freiheitschancen künftiger Generationen nicht ausreichend berücksichtige (BVerfG 2021: Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 ‒ 1 BvR 2656/18 ‒, Rn. 1-270). Gegenwärtig ist nicht zu sehen, wie in der Jugendpolitik die Freiheitsgrade der jungen Menschen gestärkt werden. Kulturelle Bildung ist geradezu abhängig davon, dass die Freiheitsgrade durch die sozialen, kulturellen und klimatischen Bedingungen nicht begrenzt werden.
- In der Kulturellen Bildung wird inzwischen die Diskussion um ein 18. Nachhaltigkeitsziel „Kultur“ der Vereinten Nationen engagiert geführt (Heinicke 2023). Kulturelle Räume sind nicht nur zu schützen, sondern ein jeder Mensch hat ein Recht auf kulturellen und künstlerischen Ausdruck. In Artikel 31 der UN-KRK heißt es: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.“ Neben den verschiedenen Definitionen und Konventionen der UNESCO, welche nicht nur den Schutz und die Förderung der Diversität an kulturellen Ausdrucksformen (2005), sondern auch eine sehr weit gefasste Definition von Kultur auf der Weltkonferenz über Kulturpolitik 1982 in Mexiko formulieren, in welcher diese eine entscheidende Rolle für die Kommunikation, das Wohlergehen, die eigene Verortung und das Zusammenleben erhält, würde das 18. Nachhaltigkeitsziel die Bedeutung von Kunst und Kultur für den sozialen, friedlichen und ökologischen Austausch und eine entsprechende Bildung politisch verankern.
- Bildungsstandards sind nicht nur in Schule und Kita zu etablieren, sondern auch in der Kulturellen Bildung. Rechte junger Menschen können nur verwirklicht werden, wenn die Bildungsinfrastrukturen entsprechend darauf ausgerichtet und deren Verwirklichung qualitätsvoll auch in Belastungszeiten sichergestellt sind. Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21) hat bspw. am 19. November 2021 in Bezug auf die Corona-Regulation im schulischen Kontext festgestellt, dass Bildung in der Schule in einer bestimmten Qualität anzubieten sei. Zudem wird zum Beispiel im BMBFSFJ in unterschiedlichen Feldern, u. a. zu Beteiligung oder Kindertages- und Ganztagsbetreuung, differenzierter über Qualitätsstandards der jeweiligen Infrastrukturen gesprochen, auf die junge Menschen mit den formulierten Rechtsansprüchen auch einen zu verwirklichenden Anspruch haben. Kulturelle Bildung braucht genauso öffentlich geförderte Standards und kultur- bzw. bildungspolitische Strategien. Die Bildungsinfrastruktur darf nicht in zwei Welten zerfallen, die sich entlang der Etablierung von Standards spaltet.
- Kulturelle Bildung ist inklusiv und entlang der UN-Kinderrechte zu gestalten. Kulturelle Bildung kann nur dann einen öffnenden Impuls in der Jugendpolitik setzen, wenn sie sich an den internationalen Menschenrechten und insbesondere an der UN-Kinderrechtekonvention (UN-KRK) sowie UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) orientiert. Sie hat das Recht auf Schutz (Protection), Beteiligung (Participation) und Förderung (Provision) zum Maßstab zu nehmen und eine diskriminierungsfreie Teilhabe aller jungen Menschen zu ermöglichen. Dies bedeutet auch, dass Angebote Kultureller Bildung durchgehend Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt und zur Verwirklichung der Rechte junger Menschen entwickeln müssen.
- Junge Menschen haben ein Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse. Die Infrastrukturen Kultureller Bildung in Deutschland sind sehr unterschiedlich gestaltet. Der 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung macht nicht nur auf die regionalen Disparitäten aufmerksam, sondern insbesondere auf die Bedeutung und Unterschiedlichkeit der lokalen Infrastrukturen für die Lebenslagen junger Menschen. Es macht einen Unterschied für das konkrete soziale Wohlbefinden und ihre Bildungsverläufe, wie junge Menschen sich kulturell selbst positionieren können und dürfen sowie welche Formen Kultureller Bildung sie vorfinden.
- Alle jungen Menschen und damit gerade auch junge geflüchtete Menschen haben ein Recht auf Kulturelle Bildung. Die Qualität und Offenheit der Kulturellen Bildung entscheidet sich auch daran, wie sie gerade diejenigen erreicht und ihnen Zugänge verschafft, die diskriminiert werden und aufgrund von sozialen Benachteiligungen bisher kaum an entsprechenden Angeboten teilnehmen oder sie gar gestalten können.
- Kulturelle Bildung ist einer transnationalen und postkolonialen Verständigung verpflichtet. Kulturelle Bildung ist nur menschenrechtsbasiert und damit transnational denkbar. Die Sorge um die Offenheit der Kulturellen Bildung schließt immer auch eine Überwindung nationalistischer und kolonialer Hierarchisierungen in der Kulturpolitik und Bildung ein und setzt sich für eine Anerkennung transnationaler Lebensverläufe und Positionierungen junger Menschen ein.
Diese Ansatzpunkte sollen einerseits nicht nur eine „Sorge um das Offene“ ausdrücken, sondern Ausgangspunkte für weitere Diskussionen sein, um Kinder- und Jugendpolitik durch und mit Kultureller Bildung zu öffnen.
Der Beitrag ist erstveröffentlicht in kubi – Magazin für Kulturelle Bildung No. 26 „Jugendpolitisch – Rahmen schaffen. Jugend stärken.“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), Ausgabe vom 08. Juli 2025.