Skip to main content
home
chevron_right
Magazin
chevron_right
Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt: Auftrag und Verantwortung aller Institutionen in Kindheit und Jugend
Empfehlung

Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt: Auftrag und Verantwortung aller Institutionen in Kindheit und Jugend

veröffentlicht:

Der Schutz junger Menschen vor Gewalt und die Notwendigkeit institutioneller Schutzkonzepte sind Gegenstand der jüngsten Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK).

Das BJK fordert darin über das neue „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG)“ vom 07. Mai 2021 hinaus eine gesetzliche Regulierung, die festlegt, dass alle Institutionen, in denen der Alltag von Kindern und Jugendlichen stattfindet oder in denen über diesen entschieden wird, über entsprechende Gewaltschutzkonzepte verfügen müssen.

Das Recht auf Schutz vor physischer (körperlicher), psychischer (seelischer) und sexualisierter Gewalt bedeutete jedoch nicht nur Konzepte für den präventiven, intervenierenden oder aufarbeitenden Umgang mit von Gewalt bedrohten oder betroffenen jungen Menschen zur Verfügung zu stellen. Vielmehr seien der Schutzauftrag und die damit verbundenen Konzepte in der Praxis unter der Berücksichtigung der Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auszugestalten.

Im Sinne der Inklusion kämen institutionelle Schutzkonzepte nicht ohne die Berücksichtigung der Diversität junger Menschen und ihrer Schutzbedarfe aus. Um diesen Anspruch gerecht werden zu können, betont das BJK die Notwendigkeit intersektional und diskriminierungsfrei ausgestalteter Hilfsangebote sowie barrierefreie Zugänge zu Unterstützungsleistungen für junge Betroffene.

Ebenso brauche es umfassende Weiterbildungsangebote für Fachkräfte und eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung für die Thematik.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Zur Publikation (externer Download)

Titel Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt: Auftrag und Verantwortung aller Institutionen in Kindheit und Jugend
Herausgeber*innen Deutsches Jugendinstitut e. V.
Ort München
Jahr 2021
Seitenzahl 50
Weitere Informationen

Hinweis Schutzkonzept für die Praxis Kultureller Bildung:
Die Einrichtungen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sind ebensolche Institutionen, in denen der Alltag von Kindern und Jugendlichen stattfindet. Daher hat die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) mit ihren Mitgliedern ein dachverbandliches Schutzkonzept erarbeitet. Dieses können Akteur*innen in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung nutzen, um eigene Schutzkonzepte für ihre Praxis zu erarbeiten und umzusetzen bzw. zu überprüfen und zu überarbeiten. Mit der Arbeitshilfe „Schutz vor sexualisierter Gewalt. Prävention in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung“ kann das Thema vertieft werden. Sie vermittelt Basiswissen rund um sexualisierte Gewalt und deren Prävention und zeigt, wie ein Schutzkonzept erarbeitet werden kann, das auf die vielen unterschiedlichen Formate und Settings der Praxis Kultureller Bildung anwendbar ist.