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Förderung im Musikbereich
Eine Förderung für musikalische Begegnungen, wie z. B. Chor- und Orchester-Begegnungen kann bei den jeweils zuständigen Organisationen im Musikbereich beantragt werden.
Für die verschiedenen Begegnungsformen kann bei folgenden Organisationen ein Antrag auf Förderung gestellt werden.
Internationale Chor-Begegnungen

Der AMJ ist ein bundesweiter Chorverband und Kursveranstalter. Er ist Zentralstelle des BMFSFJ, des DFJW, des DPJW, und der Stiftung DRJA für internationale Begegnungen junger Chöre.
Kontakt
Emely Sevim
Arbeitskreis Musik in der Jugend e. V.
Grüner Platz 30
38302 Wolfenbüttel
Telefon +49 (0) 53 31 - 90 095 - 98
Mail international(at)amj-musik.de
Web https://amj-musik.international/

Als Zentralstelle des Bundes leitet die Deutsche Chorjugend Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan an junge Chöre für deren Jugendbegegnungen weiter. Internationale Jugendchorbegegnungen sind mit fast jedem Land der Erde möglich.
Kontakt
Hendrike Schoof
Deutsche Chorjugend
Alte Jakobstraße 149
10969 Berlin
Telefon +49 (0) 30 - 84 71 089 - 53
Fax +49 (0)30 - 84 71 089 - 59
Mail hendrike.schoof(at)deutsche-chorjugend.de
Web www.deutsche-chorjugend.de/chorbegegnungen
Bläser-Begegnungen

Deutsche Bläserjugend ist Zentralstelle für Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes und leitet Fördermittel für internationale Jugendbegegnungen an die Mitgliedsvereine weiter. Sie ist auch für deutsch-französischen, deutsch-polnischen und deutsch-russischen Jugendaustauch zuständig.
Kontakt
Christiane Vogler
Deutsche Bläserjugend
Mühlendamm 3
10178 Berlin
Telefon +49 (0) 30 - 20 07 45 18
Mail christiane.vogler(at)deutsche-blaeserjugend.de
Web www.deutsche-blaeserjugend.de/index.php/allgemeines
Jugendorchester, Sinfonische Jugendblasorchester, JugendBigBands und sonstige Jugendensembles

Als Fachverband junger Orchester und Ensembles ist die JMD zuständig für die Förderung internationaler Begegnungen für Jugendorchstern, Sinfonische Jugendblasorchester, JugendBigBands und sonstige Jugendensembles. Dies gilt für Begegnungen beim Partner im Ausland und auch für Begegnungen mit Partnerensembles in Deutschland.
Kontakt
Josephina Imhoff
Jeunesses Musicales Deutschland
Marktplatz 12
97990 Weikersheim
Telefon +49 (0) 79 34 - 99 36 - 12
Fax +49 (0) 79 34 - 99 36 - 40
Mail foerderung(at)jeunessesmusicales.de
Web www.jmd.info/jugendorchester/foerderprogramm-jeunessesensemble
Begegnungen von Musikschulen

Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) ist Zentralstelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und erhält von diesem Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) für die Förderung internationaler Jugendbegegnungen. Er ist auch Zentralstelle des DFJW, des DPJW, von ConAct, der Stiftung DRJA und von Tandem. Fördermittel für Jugendbegegnungen mit den jeweiligen Ländern können hier beantragt werden.
Kontakt
Katalin Meister
Verband deutscher Musikschulen e. V.
Plittersdorfer Str. 93
53173 Bonn
Telefon +49 (0) 228 - 9 57 06 - 12
Mail meister(at)musikschulen.de
Web www.musikschulen.de/internationales
Multilaterale Begegnungen von Mitglieder der European Choral Association

Chöre, die Mitglied der European Choral Association – Europa Cantat sind, können dort Reisekosten für die Teilnahme an den multilateralen Begegnungen des Verbands beantragen, unabhängig davon, ob sie auch Mitglied bei AMJ und DCJ sind.
Kontakt
Sylvia Kerutt
European Choral Association – Europa Cantat
Haus der Kultur
Weberstr. 59a
53113 Bonn
Telefon +49 (0) 228 - 912 56 63
Mail bookkeeping(at)europeanchoralassociation.org
Web https://europeanchoralassociation.org
Konzert- und Gastspielreisen

Konzert- und Gastspielreisen mit Schwerpunkt auf dem künstlerischen Austausch von Chören oder Instrumentalensembles aus Deutschland ins Ausland sowie von ausländischen Chören oder Instrumentalensembles nach Deutschland können mit Mitteln des Auswärtigen Amtes gefördert werden. Zuständig für die Förderung ist das Goethe-Institut.
Kontakt
Goethe-Institut e. V.
Oskar-von-Miller-Ring 18
80333 München
Telefon +49 89 15921-0
Mail: info(at)goethe.de
Web: www.goethe.de
Zuordnung von Antragstellern
Folgende Grundsätze werden bei der Zuordnung von Antragstellern für sie zuständigen Zentralstellen angewandt:
- Jeder Träger, der Mitglied eines Bundesverbandes im Bereich der Kulturellen Bildung ist, stellt dort seinen Antrag auf Förderung.
- Jeder Träger, der nicht Mitglied eines Bundesverbandes im Bereich der Kulturellen Bildung, aber Mitglied eines Bundesverbandes aus anderen Bereichen der Jugendarbeit ist, stellt dort seinen Antrag auf Förderung.
- Träger, die nicht Mitglied eines Bundesverbandes sind, schließen sich einer fachlich für sie zuständigen Zentralstelle an (Chöre, Orchester usw.) und stellen dort ihren Antrag auf Förderung.
- Träger, die bei mehreren Bundesverbänden Mitglied sind, werden beraten, sich einer Zentralstelle anzuschließen und stellen dort ihre Anträge auf Förderung.
- Die Zuordnung zu einer Zentralstelle hat langfristigen Bestand und kann nicht innerhalb eines Jahres oder von Jahr zu Jahr verändert werden.
- Eine gleichzeitige Beantragung von Förderung bei zwei Zentralstellen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Folgende Kriterien werden bei der Förderung von Begegnungen durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes angewandt:
- Insbesondere bei offenen Ausschreibungen zur Gewinnung von sich einzeln anmeldenden Teilnehmenden soll der Begegnungscharakter zum Ausdruck kommen.
- Wenn sich bei offenen Ausschreibungen z.B. nicht genügend Teilnehmende aus dem Ausland anmelden und die Zahl der Teilnehmenden bei bilateralen Begegnungen nicht ausgeglichen bzw. bei multilateralen Begegnungen nicht angemessen ist, ist die Begegnung nicht förderfähig. Dies darf der Zentralstelle gegenüber nicht erst mit dem Einzelverwendungsnachweis und dem Zuwendungsgeber gegenüber nicht erst mit dem Gesamtverwendungsnachweis sichtbar werden. Anmeldefristen müssen von den Antragstellern also mit genügend Abstand zur Maßnahme gelegt werden und in den Anmeldebedingungen müssen sich die Partner die Möglichkeit der Absage z.B. beim Nichterreichen einer Mindest-Teilnehmendenzahl vorbehalten.
- Die Förderung von Begegnungen großer Ensembles oder Gruppen mit überdurchschnittlichem Bedarf an Fördermitteln kann nur in Betracht kommen, wenn die Zentralstelle und die Kooperative Zentralstelle bei der BKJ dies nach gemeinsamer fachlicher Prüfung mit Blick auf die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel befürworten.
- Da im Ausland manchmal nur Festivals oder andere Großveranstaltungen organisiert werden und keine kleineren Formate umsetzbar sind, muss bei der Teilnahme an Festivals/Großveranstaltungen die Zusammenarbeit der Teilnehmenden in Form von Workshops oder anderen gemeinsamen Programmbestandteilen im Vordergrund stehen, nicht nur die gegenseitige Präsentation von Werken. Freie Zeit zählt bei solchen Großveranstaltungen nicht automatisch als gemeinsame Zeit zum interkulturellen Lernen, solange sie nicht zu anderen Zeitpunkten mit den Teilnehmenden pädagogisch angeleitet reflektiert wird.
- Zur Feststellung, ob internationale Begegnungen im Rahmen von Veranstaltungen, die im Kulturkalender einer Stadt oder Region fest verankert sind, förderfähig sind, sind folgende Fragen zu klären und im Antrag zu beantworten:
- Nimmt die Stadt/der Veranstalter Eintrittsgelder für die Auftritte/Aufführungen?
- Handelt es sich bei der Veranstaltung(sreihe) um einen Teil eines kommerziellen Kulturbetriebes, der evtl. sogar Infrastrukturförderung erhält?
- Welche Bedeutung hat der Auftritt/die Aufführung für den internationalen Austausch?
- Wie wird dem Publikum die internationale Begegnung vermittelt?
- Was steht im Vordergrund: der Prozess oder das Produkt?
- Internationale Großveranstaltungen (ab ca. 100 Personen) für Fachkräfte als Zusammenkünfte von Partnerorganisationen sind förderfähig: Fachtagungen, Fachkongresse, Weltkongresse die zur Vernetzung, Erfahrungsaustausch, Qualifizierung dienen.
- Die Anzahl von Begleitpersonen und deren Förderung und die Zusammensetzung der Teilnehmenden:
- Die Zusammensetzung des gesamten Teams muss auch für Außenstehende plausibel dargestellt sein.
- Bei den ersten 10 Teilnehmenden an einer Jugendbegegnung mit Minderjährigen wird im Sinne der Aufsichtspflicht grundsätzlich vom Erfordernis jeweils einer männlichen und einer weiblichen Begleitperson ausgegangen.
- Altersgemischte Chöre und Orchester, die sich nicht als Jugendchor oder Jugendorchester verstehen, können nicht gefördert werden.
- Bei der Errechnung der Zuwendung werden maximal 25 % der Gesamt-Teilnehmendenzahl als Teamer*innen über 26 Jahre (in unterschiedlichster Funktion) berücksichtigt.
- Es können weitere Teamer*innen an einer Begegnung ohne Förderung teilnehmen, sofern sie für die Durchführung der Begegnung unverzichtbare Aufgaben wahrnehmen, die nicht von den geförderten Teamer*innen wahrgenommen werden können, und der Charakter einer Jugendbegegnung erhalten bleibt.
- Es dürfen maximal 25% der Teilnehmenden an einer internationalen Jugendbegegnung, die keine Teamer*innen-Funktion haben, über 26 Jahre alt sein. Diese werden nicht gefördert.
- Alle Personen, auch die, die nicht bei der Berechnung der Zuwendung berücksichtigt werden, sind in die Teilnehmendenliste einzutragen, um den Gesamtcharakter der Begegnung einschätzen zu können.
- Busfahrer*innen werden bei der Berechnung der Zuwendung nicht berücksichtigt und brauchen nicht in der Teilnehmendenliste erfasst zu werden.

internationaler jugend.kultur.austausch
Telefonnummer:
+49 2191 - 934 82 55E-Mail-Adresse:
kuhnhenn@bkj.de

internationaler und deutsch-polnischer jugend.kultur.austausch
Telefonnummer:
+49 30 48 48 60 52E-Mail-Adresse:
dudek@bkj.de
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