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Digitale Austauschprojekte

Persönliche Begegnungen von Kindern, Jugendlichen und Fachkräften aus aller Welt sind aktuell nicht mehr wie vor der Pandemie möglich. Verschiedene Formen von digitalen und hybriden Begegnungen ermöglichen es, grenzüberschreitenden Partnerschaften dennoch weiter zu pflegen.

Viele spannende Formate wurden in den letzten Monaten entwickelt und erprobt. Sie etablieren sich nun nach und nach und sollten während des weiteren Verlaufs der Pandemie zur Sicherung der Zukunft und zur Weiterentwicklung der Internationalen Jugendarbeit genutzt werden. Träger aus dem Bereich der Kulturellen Bildung können die Förderung von digitalen und hybriden Begegnung aus Mitteln des Bundesjugendministeriums unter den folgenden Bedingungen bei der BKJ beantragen.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich können Begegnungsformate gefördert werden, bei denen es nicht zwingend zu einer analogen Begegnung der Partnerorganisationen oder zwischen den Teilnehmer*innen im eigenen Land kommen muss. Diese Begegnungsformate werden digitale bzw. hybride Austauschprojekte genannt. Für diese gilt:

  • Der Austausch hat ein definiertes Anfangs- und Enddatum sowie ein pädagogisches Konzept (Ziele, Inhalt, Methoden).
  • Der Austausch muss mindestens vier gemeinsame Programmtage beinhalten, die jedoch nicht unmittelbar aufeinander folgen müssen.
  • Ein Programmtag umfasst mindestens vier Stunden mit gemeinsamem oder parallelem Programm (in Kleingruppen) mit der oder den Partnergruppe/n.
  • Darin enthalten sind täglich mindestens 90 Online-Minuten inhaltlichen Programms mit allen Teilnehmer*innen der beteiligten Gruppen oder in Kleingruppen.
  • Das geplante Vorhaben wird im Antrag detailliert beschrieben. Bitte benennen Sie möglichst konkret das Thema der Begegnung und beschreiben Sie den Begegnungscharakter und den Zusammenhang zwischen Thema, Methoden, Zielen und Zielgruppe. Bitte vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie „Internationaler Austausch fördert den weltweiten Zusammenhalt“ oder „Förderung des internationalen Dialogs“.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei digitalen bzw. hybriden Begegnungsformaten können nur Programmkostenzuschüsse beantragt werden. Für die Beantragung gilt:

  • Die Förderung ist nur eine Teilfinanzierung. Der Zuschuss deckt nicht die gesamten Begegnungskosten ab. Der Eigenanteil beträgt immer zehn Prozent der Gesamtkosten.
  • Die digitale/hybride Begegnung wird fördertechnisch als Programm in Deutschland betrachtet. Daher können die üblichen Festbeträge für Programmkosten von maximal 24 Euro pro Teilnehmer*in (TN) und Tag bei Jugendbegegnungen und maximal 40 Euro pro TN und Tag bei Fachkräftebegegnungen beantragt werden. Vor- und Nachbereitungstreffen können nicht gefördert werden.
  • Die Programmkosten-Zuschüsse können nur für Kosten eingesetzt werden, die der deutschen Seite entstehen,  z. B. für Unterkunft, Verpflegung, Mietkosten, Verbrauchsmaterial, Lizenzen für die Nutzung von Plattformen etc. Die Anschaffung von Technikausstattungen, Hardware und Kleingeräten ist nicht förderfähig.
  • Zusätzlich können für die inhaltlich-pädagogische Unterstützung sowie Online-Trainer*innen und Sprachmittler*innen/Dolmetscher*innen maximal je 305 Euro pro Tag (8 Std.) beantragt werden. Die Honorarzuschüsse sind zweckgebunden.
  • Der Honorarsatz von 305 Euro wird bei einem Programmtag von vier Stunden anteilig angerechnet, also 152,50 Euro pro Trainer*in/Sprachmittler*in und Tag. Sofern eine intensive Vor- und Nachbereitung durch die Trainer*innen erfolgt, kann der volle Fördersatz beantragt werden. Der detaillierte Leistungs- und Stundenumfang muss in einem Honorarvertrag festgehalten werden.

Wie wird ein Förderantrag gestellt?

Der Antrag für ein digitales bzw. hybrides Begegnungsformat wird gemeinsam mit der/den Partnerorganisation/-en erarbeitet. Der deutsche Träger stellt dann den Antrag bei der BKJ. Der Antrag sollte drei Monate vor Projektbeginn der BKJ vorliegen, damit genügend Zeit für die Beratung, Begleitung und Bearbeitung bleibt.

Wie wird der Verwendungsnachweis vorgelegt?

Spätestens zwei Monate nach Projektende soll der Verwendungsnachweis mit dem inhaltichen sowie rechnerischen Bericht bei der BKJ vorliegen. Der Nachweis für digitale bzw. hybride Begegnungsformate besteht aus:

  • einem ausführlichen Sachbericht
  • einen Programmablauf
  • einer Teilnehmer*innen-Liste (Formblatt benutzen!) samt eines täglichen Screenshots aller Teilnehmer*innen über die gesamte Projektdauer. Die Listen werden durch die Organisator*innen/Leitungspersonen durch ihre Unterschrift bestätigt.
  • der ausgefüllten und unterschriebenen Anlage zum Verwendungsnachweis
  • einem Kosten- und Finanzierungsplan
  • einer Aufstellung aller angefallenen Ausgaben-Belege (tabellarische Belegliste) samt der Belege und Honorarverträge in Kopie
  • sonstigen Dokumentationsmaterialien

Bitte verwenden Sie die Mustervorlagen aus dem Download-Bereich.

Die Auszahlung von Honoraren an ausländische Fachkräfte für Sprachmittlung und inhaltlich-pädagogische Unterstützung bzw. als Online-Trainer*innen ist nur dann zuwendungsfähig, wenn der Vetragspartner der deutsche Projektpartner ist und es eine vertragliche Grundlage (Honorarvertrag) auf Eurobasis gibt. Der Honorarvertrag muss vom deutschen Projektpartner ins Deutsche übersetzt sowie sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden.

Wer wird gefördert?

Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Träger der Jugendhilfe aus Deutschland, die im internationalen Jugendaustausch tätig sind.

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Ihre Ansprechpartnerin
Karolina Kuhnhenn

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Telefonnummer:
+49 2191 - 934 82 55
E-Mail-Adresse:
kuhnhenn@bkj.de

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Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland.