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internationaler jugend.kultur.austausch

Ablauf des Förderverfahrens

Hier erfahren Sie, wie die einzelnen Schritte im Förderverfahren für internationale Begegnungen ablaufen.

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Die eigene Situation analysieren

Haben Sie innerhalb Ihrer Organisation Interesse und Ideen für internationale Zusammenarbeit mit einer Organisation aus dem Ausland? Haben Sie in Ihrer Organisation oder Einrichtung Personal, das die Begegnung vorbereiten, durchführen und abschließend abrechnen kann? Haben Sie bereits eine Partnerorganisation im Ausland? 

Sie haben Interesse und Ideen für eine Begegnung und noch keine Partnerorganisation für die Realisierung?

Hier finden Sie die Informationen für eine Partnersuche.

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Mit den KJP-Richtlinien und der Antragsfrist vertraut machen

  • Passen die Kriterien der KJP-Förderlinie des BMFSFJ zu dem geplanten Format der Begegnung?
  • Können die allgemeinen Fördergrundsätze, wie etwa Partnerschaftlichkeit, Interkultureller Austausch und Partizipation aller Teilnehmer*innen bei der Begegnung berücksichtig und realisiert werden?
  • Sind die Fördersätze für die finanzielle Sicherung der Begegnung ausreichend? Welche Drittmittel können zusätzlich akquiriert werden? Gibt es andere alternative Förderer, Förderprogramme für die geplante Begegnung? Welche anderen Finanzierungsquellen sind möglich
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Gemeinsame Projektidee entwickeln - Antrag stellen

  • Eine gute Projektidee ist der Anfang eine gelungenen Zusammenarbeit. Die Idee soll im Antrag prägnant das künstlerische Vorhaben, die Gestaltung und die künstlerische Arbeit beider Partnergruppen verständlich für Außenstehende wiedergeben.
  • Wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Projektidee ist von Anfang an gemeinsam mit dem Partner alle Punkte, Ideen kooperativ und partnerschaftlich auszutauschen sowie die Teilnehmer*innen, an der Gestaltung des Programms aktiv teilhaben zu lassen.
  • Wenn Sie das Konzept und die Inhalte der Begegnung von Anfang an gemeinsam mit den jungen Menschen aus den beteiligten Ländern erarbeiten wollen, dann können Sie für diesen partizipativen Beteiligungsprozess evtl. eine Kleinaktivitäten-Förderung beantragen

Wer beantragt was?

  • Die Fördersätze werden nach dem „Gastgeber-Gast-Prinzip“ und Begegnungsformat beantragt.
  • Der Gastgeber ist der Träger (Partner), in dessen Land die Begegnung stattfindet.
  • Der Träger aus Deutschland ist Gastgeber (Beantragung von Programmkostenzuschüssen sowie Honoraren) bei Begegnungen in Deutschland und Gast bei Begegnungen im Ausland (Beantragung von Reisekostenzuschüssen).
  • Es wird dabei zwischen Begegnungen (IN) und außerhalb Deutschland (OUT) unterschieden. Sowie nach Begegnungsformat zwischen Jugendbegegnung und Fachkräftsbegegnung.
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Bewilligung der Fördermittel erhalten

Nach positiver Antragsprüfung wird eine schriftliche Bewilligung für die Förderung Ihrer Begegnung ausgestellt.

Mit der Bewilligung kann ein Abschlag der Fördersumme vor Beginn der Maßnahme (ca. 6 Wochen) abgerufen werden.

5

Verwendungsnachweis und Abschluss des Projekts

  • Ca. 8 Wochen nach Ende der Begegnung soll der Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Den Termin zur Einreichung und alle erforderlichen Unterlagen sind im Bewilligungsschreiben aufgeführt.
  • Nach der inhaltlich-rechnerischen Prüfung der Verwendungsnachweisunterlagen wird der Abschlussbrief erstellt, indem die aktuelle Höhe der Förderung bestätigt wird. Der noch ausstehende Teil des Zuschusses wird anschließend überwiesen.

Alle Unterlagen können Sie hier finden und herunterladen.

Evaluation und Qualitätsentwicklung

Die BKJ ermuntert alle Träger internationaler Jugendkultur-Begegnungen, ihre Projekte zu evaluieren, um von den jeweiligen Teilnehmer*innen konkrete Anhaltspunkte benannt zu bekommen, wie zukünftige Projekte noch besser vorbereitet und gestaltet werden können. Hierzu hat die BKJ gemeinsam mit dem DFJW und dem DPJW einen Fragebogen und ein computergestütztes Evaluationsverfahren entwickelt, das bei möglichst vielen Jugendkultur-Begegnungen eingesetzt werden soll. Hier finden Sie nähere Informationen zur Evaluation von internationalen Begegnungen.

Nachweise International

Die BKJ unterstützt auch das Bemühen, möglichst allen Teilnehmer*innen von internationalen Begegnungen jeweils angemessene Nachweise über ihr internationales Engagement auszustellen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Nutzung der von der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit (IJAB) gemeinsam mit vielen Trägern entwickelten „Nachweise International", die aus einem Teilnahme-Nachweis, einem Engagement-Nachweis und einem Kompetenz-Nachweis International bestehen. Nähere Informationen zu den Nachweisen International und alles erforderliche Material zum Download finden Sie hier: www.nachweise-international.de

Hinweis

Die Nutzung der Evaluation und der Nachweise International empfehlen wir im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung Ihrer Begegnungen und hat keinen Einfluss auf die Förderung.

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Ihre Ansprechpartnerin
Karolina Kuhnhenn

internationaler jugend.kultur.austausch

Telefonnummer:
+49 2191 - 934 82 55
E-Mail-Adresse:
kuhnhenn@bkj.de

Agnieszka Dudek

internationaler und deutsch-polnischer jugend.kultur.austausch

Telefonnummer:
+49 30 48 48 60 52
E-Mail-Adresse:
dudek@bkj.de

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