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Deutsch-französische Begegnung „Ohne Stimme. Sinti und Roma die größten Minderheiten Europas. Fortsetzung und Vertiefung.“ 25.5.–3.6.2017, Spicheren
deutsch-französischer jugend.kultur.austausch

1234-Projekte

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) unterstützt Austauschinitiativen und -projekte mit einer Förderung von 1.234,00 Euro, die das Interesse junger Menschen an der deutsch-französischen Freundschaft wecken und neue Zielgruppen ansprechen, welche bisher noch wenig mit deutsch-französischer oder trinationaler Zusammenarbeit zu tun hatten.

Dies können bspw. digitale Projekte zwischen Jugendlichen in Deutschland und Frankreich, aber auch lokale Aktionen zur Sensibilisierung für Sprache und Lebenswirklichkeit des Partnerlandes sein. Auch Projekte mit Eventcharakter sowie Ausstellungen und Lesungen können gefördert werden. Dauer, Teilnahme-Zahl und Ort des Projektes sind dabei frei wählbar.

Die 1234-Projekte bieten einen möglichst großen Freiraum für neue Ideen. Kreative Projektvorschläge sind ausdrücklich erwünscht!

Was wird gefördert?

Deutsch-französische oder trilaterale Projekte (auch digitale), die darauf abzielen,

  • das Interesse an der deutsch-französischen oder trilateralen Zusammenarbeit zu wecken.

  • jungen Menschen erste Erfahrungen im internationalen Austausch zu ermöglichen.

  • Kontakte zwischen Partnerorganisationen und/oder jungen Menschen auch in Pandemiezeiten aufrechtzuerhalten.

  • ein Zeichen des Friedens und der Solidarität im Kontext des Ukraine-Kriegs zu setzen.

Neu: Kleinprojekte-Förderung im Kontext des Ukraine-Kriegs

Sie wollen selbst aktiv werden und eine humanitäre Aktion oder ein öffentlichkeitswirksames Projekt auf die Beine stellen, um ein Zeichen des Friedens und der Solidarität zu setzen? Die 1.234,00 Euro-Förderung des DFJW unterstützt auch Kleinprojekte wie Infoveranstaltungen, Diskussionsrunden, Vorbereitungstreffen für Großaktionen, Spendensammlungen, Erstunterstützung für Geflüchtete an Bahnhöfen oder Aktivitäten für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine. Die Aktionen sollten sich insbesondere an junge Menschen oder an eine Zielgruppe mit jungen Menschen im Mittelpunkt, z. B. Familien, richten.

Beispiele: Förderfähig sind bspw. eine deutsch-französische Spendenaktion, eine Vorführung eines französischen Films in Deutschland, ein Konzert mit deutsch-französischer Beteiligung vor Ort, ein Deutschkurs, in dem über Frankreich und Europa informiert wird, oder ein Projekt mit einem Partnerverein, mit der Partnerstadt, mit Referent*innen oder Teilnehmer*innen aus dem Partnerland.

Wie hoch ist die Förderung?

1234 steht für eine maximale Förderung von 1.234,00 Euro pro Projekt.

Wie wird ein Förderantrag gestellt?

Träger der außerschulischen Kulturellen Bildung aus Deutschland reichen ihre Anträge auf Förderung von Kleinprojekten bei der BKJ ein. Der Antrag mit einer Projektbeschreibung muss vor Projektbeginn gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie in unserem Download-Bereich

Im Antrag soll dargestellt werden:

  • das Projekt (Publikation, Videotutorial, digitale Plattform etc.)
  • die Ziele und Zielgruppe, Methoden, Thematik
  • der Nutzen für den deutsch-französischen Jugendkulturaustausch bzw. welchen unmittelbaren Bezug das 1234-Projekt auf den deutsch-französischen Jugendaustausch hat

Wie wird der Verwendungsnachweis vorgelegt?

4 Wochen nach Ende des Projekts sollen die Abrechnungsunterlagen bei der BKJ vorgelegt werden:

  • Projektbericht
  • Verwendungsnachweisformular
  • Nachweis über die Durchführung des Projektes, z. B. durch Belege über projektrelevante Ausgaben
  • Ggf. Teilnehmer*innen-Liste
  • Belege über die Öffentlichkeitsarbeit bzw. über die Nennung der Förderung durch das DFJW.

Das Verwendungsnachweisformular finden Sie in unserem Download-Bereich.

Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an, wir beraten Sie gern!

Partner und Förderer

 

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Ihre Ansprechpartnerin
Odile Bourgeois

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+49 2191 - 934 82 56
E-Mail-Adresse:
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Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland.