Bei der BKJ direkt beantragen können Sie:
// Zuschüsse des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) für deutsch-französische und trilaterale Begegnungen unter Beteiligung Deutschlands, Frankreichs und eines Drittlandes. Alle Informationen, Antragsformulare und Ansprechpartner/innen finden Sie hier:
> deutsch-französischer Austausch
// Zuschüsse des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) für deutsch-polnische und trilaterale Begegnungen unter Beteiligung Deutschlands, Polens und eines Drittlandes. Alle Informationen, Antragsformulare und Ansprechpartner/innen finden Sie hier:
> deutsch-polnischer Austausch
// Zuschüsse der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA) für deutsch-russische und trilaterale Begegnungen unter Beteiligung Deutschlands, Russlands und eines Drittlands. Alle Informationen, Antragsformulare und Ansprechpartner/innen finden Sie hier:
> deutsch-russischer Austausch
// Zuschüsse des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus dem ‚Programm Internationale Jugendarbeit’ des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) für bi-, tri- und multilaterale Begegnungen mit allen anderen Ländern. Alle Informationen, Antragsformulare und Ansprechpartner/innen finden Sie hier:
> Austausch mit anderen Ländern
Die Abgabefristen bei der BKJ für Begegnungsvorhaben in 2013 sind:
Deutsch-russischer Austausch: 15.09.2012
Deutsch-französischer Austausch: 15.10.2012
Deutsch-türkischer Austausch: 15.11.2012
Deutsch-chinesischer Austausch: 15.11.2012
Austausch mit Entwicklungsländern: 15.11.2012
Austausch mit anderen Ländern: 15.12.2012
Deutsch-polnischer Austausch: 15.04.2013
Wenn diese Fristen verstrichen sind und Sie trotzdem noch eine Begegnung zur Förderung anmelden wollen, sollten Sie vorher mit uns Kontakt aufnehmen, um abzuklären, ob eine Antragstellung noch Sinn macht, oder nicht. Dadurch können Sie für sich unnötigen Arbeitsaufwand vermeiden.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit Partnern aus Israel werden die Anträge entweder direkt vom zuständigen
Deutsch-Israelischen Koordinierungszentrum ConAct bearbeitet, oder sie müssen über die jeweiligen Obersten Landesjugendbehörden der Bundesländer eingereicht werden.
> Deutsch-israelischer Austausch
Im Falle einer Zusammenarbeit mit Partnern aus Tschechien werden die Anträge entweder direkt vom zuständigen
Deutsch-Tschechischen Koordinierungszentrum Tandem bearbeitet, oder sie müssen über die jeweiligen Obersten Landesjugendbehörden der Bundesländer eingereicht werden.
> Deutsch-tschechischer Austausch
Für musikalische Begegnungen zuständige Zentralstellen
Klassische musikalische Begegnungen, wie z. B. Chor- und Orchesterbegegnungen, müssen jedoch direkt bei den jeweils zuständigen Musik-Organisationen beantragt werden. Ausgenommen sind Begegnungen in den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Folk: diese können ebenfalls direkt bei der BKJ beantragt werden.
zuständig für bi- und trinationale Chor-Projekte unter Beteiligung von Polen oder Frankreich:
Arbeitskreis Musik in der Jugend (AMJ)
zuständig für bi-, tri- und multinationale Bläser-Begegnungen:
Deutsche Bläserjugend (DBJ)
zuständig für bi-, tri- und multinationale Musik-Begegnungen:
Goethe-Institut
zuständig für bi-, tri- und multinationale Jugend-Orchesterbegegnungen, nicht für deutsch-polnische:
Jeunesses Musicales Deutschland (JMD)
zuständig für internationale Projekte von VdM-Mitglieds-Musikschulen:
Verband deutscher Musikschulen (VdM)